Das Steuerrecht wird jährlich geändert und angepasst. Die Regelungen aus den Steuergesetzen sind komplex. Deshalb wird eine Steuerhinterziehung bereits oftmals ohne große kriminelle Energie verwirklicht. Gleichermaßen sind in den letzten 10 Jahren die Regelungen zum Steuerstrafrecht, insbesondere zum Recht der Selbstanzeige, immer wieder verändert und verschärft worden. Es bedarf daher eines versierten Beraters, um sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zur Wehr zu setzen.
Wer gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder relevante Tatsachen vorenthält, um sich oder einem Dritten steuerliche Vorteile zu verschaffen, kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Steuerliche Vorteile können dabei neben der klassischen Steuerverkürzung auch zu Unrecht erlangte Vergünstigungen (z.B. das Kindergeld), Prämien oder Zulagen sein.
Eine Steuerhinterziehung kann auch im Fall der Nichtabgabe einer Steuererklärung erhoben werden.
Die Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Die Höhe der Strafe orientiert sich jeweils an dem hinterzogenen Betrag.
Ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren oder Ermittlungen der Steuerfahndung lösen häufig Existenzängste aus – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmern. Es ist daher besonders wichtig, dass sich Betroffene so schnell wie möglich mit ihrem Berater austauschen und die nächsten Schritte für eine Verteidigung sorgfältig planen. Nur so können die Folgen des Strafverfahrens möglichst gering gehalten werden.
* Beratung durch qualifizierten Anwalt
* Schnelle Terminvergabe
* Bundesweite Vertretung
* Langjährige Erfahrung mit allen Finanz- und Steuerbehörden
Unsere Anwälte für Steuerstrafrecht beraten und verteidigen bundesweit Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Körperschaften. Wir sind insbesondere in folgenden Fällen für Sie tätig:
* Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung
o Ermittlungsverfahren durch die Steuerfahndung (Steuerfahndungsprüfungen)
o Strafverteidigung vor Gericht in einer Hauptverhandlung
o Einspruch gegen Strafbefehl
* Selbstanzeigen, die – wenn sie vollständig und wirksam sind – zur Straffreiheit führen
* Berichtigungserklärungen nach § 153 AO bei Unternehmen
* vorläufige Festnahmen und Untersuchungshaft
* Tax-Compliance in Unternehmen
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie aus einer Hand und betreuen sowohl Ihr steuerstrafrechtliches Verfahren als auch die eigentliche steuerliche Abwicklung Ihres Falles. Sie haben damit einen vertrauensvollen Ansprechpartner für alle Fragen, die Ihr Verfahren betreffen. Unsere Berater werden gleichermaßen im Steuerrecht als auch im Strafrecht für Sie tätig. Diese gesamtheitliche Betrachtung ist für eine erfolgreiche Verteidigung von großem Vorteil.
Wir haben im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Mandanten in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren erfolgreich beraten und vertreten. Unsere Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, Steuerfahndung, den Finanzämtern und den Gerichten kommt unseren Mandanten unmittelbar zugute.
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