Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich deranwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
1. Verwaltung/Bewirtschaftung/Nachweisführung von Haushaltsmitteln der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), z. B. Bearbeitung der Kassenanordnungen und des Kassenanschlages, Organisation und Überwachung der Haushaltsmittelbewirtschaftung sowie Bearbeitung von Mehrbedarfsanforderungen, Beleggutverwaltung
2. Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes
3. Überwachung und Analyse des Haushaltsvollzuges; Datenabgleich mit der Hauptkasse des Freistaates Sachsen
4. Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen in haushaltsrechtlichen Angelegenheiten
5. abschließende Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
6. Erarbeitung und Fortschreibung von Statistiken und Berichten
7. Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und ggf. mit anderen Polizeidienststellen
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
8. über eine Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (vormals gehobener Dienst) der Fachrichtungen Finanz- und Steuerverwaltung oder der Fachrichtung allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder
9. ein mit einem Bachelor oder diesem entsprechenden Diplomgrad abgeschlossenen Hochschulstudiengang Allgemeine Verwaltung an einer Verwaltungshochschule in Deutschland oder
10. ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder finanzwissenschaftliches Hochschulstudium oder einen vergleichbaren Abschluss als geprüfter Fachwirt verfügen
11. umfassende Kenntnisse Sächsischen Haushaltsrecht besitzen
12. sicher im Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Pakets (Word, Excel, Outlook, etc.) sind und Erfahrung in der Nutzung von Warenwirtschaftssystemen nachweisen können sowie
13. ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit, lösungsorientiertes Denken und effizientes Arbeiten mitbringen
Einschlägige Berufserfahrungen im Haushaltsbereich des öffentlichen Dienstes sind von Vorteil.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Der zu besetzende Dienstposten bietet für Beamtinnen und Beamte je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 11 der Besoldungsordnung A des Sächsischen Besoldungsgesetzes.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.