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Projektleiter*in (m/w/d) Forschung & Entwicklung Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Leverkusen Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 17.12.Werden Sie Teil unseres Teams als Projektleiter*in (m/w/d) Forschung & Entwicklung.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Landesverkehrszentrale NRW mit dem Dienstort Leverkusen eine/n Projektleiter*in (m/w/d) Forschung & Entwicklung.
Sie übernehmen die strategische Planung und Steuerung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) innerhalb der Landesverkehrszentrale NRW und treiben die Entwicklung hin zu einer aufeinander abgestimmten, leistungs- und zukunftsfähigen Entwicklungsumgebung weiter voran.
Sie konzipieren die F&E-Projekte der Landesverkehrszentrale im Zusammenspiel der Bereiche Intelligente Verkehrssysteme (IVS), Lichtsignalanlagen-Zentrale (LSA-Zentrale), vernetztes und automatisiertes Fahren und Kontrollraumtechnik sowie der dazugehörigen IT-Umgebung der LVZ.
Sie begleiten F&E-Projekte unterschiedlichster Größe und Komplexität und bringen in diese Ihre Expertise ein.
Sie können Vorträge in deutscher und auch englischer Sprache halten.
Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
Eine spannende und innovative Tätigkeit mit den Vorteilen einer garantierten Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.