Tätigkeitsfeld: Betreute Wohngemeinschaft Arbeitsumfang: studentische Aushilfe (Fachkraft), Teilzeit, Vollzeit Einsatzort: 24536 Neumünster / Schleswig-Holstein Ansprechpartner*in: GIP Personalteam WhatsApp:08652Telefon: 8 888Jetzt bewerbenDas sind Deine Aufgaben:
* In der Regel 1:3-Versorgung unserer Erwachsenenpatienten in einer intensivpflegerisch betreuten Wohngemeinschaft
* Aktive Mitgestaltung und eigenverantwortliche Pflege und Betreuung in Absprache mit Ärzten und Therapeuten
* Grund- und Behandlungspflege
* Übernahme von rehabilitierenden Maßnahmen und soziale Betreuung
Das bieten wir Dir:
* Viel Zeit für die Betreuung Deiner Patienten durch ambulante Intensivpflege
* Patientenunabhängiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis
* Einen vielseitigen Pflegejob bei einem der besten Arbeitgeber in der außerklinischen Intensivpflege
* Attraktive Vergütung nach Tarif und hohe steuerfreie Zuschläge in Deinem neuen Pflege Job
* 13. Monatsgehalt
* Volle Bezahlung Deiner Pausen
* Individuelle und flexible Arbeitszeitmodelle ( 7-, 8- oder 12-Stunden-Dienste) für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* 3,5 Tage Woche bei Vollzeit und 12-Stunden-Diensten: 14 Dienste im Monat und den Rest frei
* Teamleitung als Ansprechpartner vor Ort
* Gute Einarbeitung auf die jeweiligen Krankheitsbilder der betreuten Patienten
* Arbeitgeberfinanzierte Fort- und Weiterbildungen in unserer GIP-Akademie
* Betriebliche Altersvorsorge
* Corporate Benefits: Mitarbeiter-Rabatte beim Shoppen auf über 250 Topmarken
Das solltest Du mitbringen:
* Abschluss als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger / Krankenschwester (m/w/d), examinierter Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Kinderkrankenschwester (m/w/d), examinierter Altenpfleger (m/w/d) oder Pflegefachfrau (m/w/d)
* Interesse an der ambulanten WG-Versorgung von intensivpflegebedürftigen, eventuell beatmeten Patienten
* Hohe pflegerische und soziale Kompetenz
* Vorkenntnisse im Bereich der außerklinischen Intensivpflege oder Beatmungspflege sind für den Einstieg in diesen Pflege Job nicht zwingend erforderlich