Die Gemeinde Stockelsdorf sucht zum nächstmöglichen ZeitpunktSachbearbeitung im Ordnungsamt (m/w/d)Die unbefristete Teilzeitstelle umfasst eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 19,50 Stunden. Die Vergütung richtet sich je nach Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 TVöD-V.Die Gemeindeverwaltung Stockelsdorf versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb für ihre etwa 17.800 Einwohner:Innen und als fürsorgliche und kooperative Arbeitgeberin für ihre rund 130 Beschäftigten.Als Sachbearbeitung im Ordnungsamt sind Sie Teil eines engagierten Teams von elf Beschäftigten und nehmen dort Aufgaben einer kreisangehörigen örtlichen Ordnungsbehörde wahr.Zu Ihren Aufgaben gehören im WesentlichenBeseitigung von Obdachlosigkeit als ordnungsrechtliche Aufgabe, d.H. die Unterbringung von Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind sowie von Personen, die der Gemeinde zur Unterbringung zugewiesen wurdenFertigung von Ordnungsverfügungen und Festsetzung von BenutzungsgebührenObdachlosenstatistikDie Gemeinde Stockelsdorf erwartet folgende fachliche und persönliche Qualifikationeneine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder die absolvierte 1. Angestelltenprüfung oder eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich (Büromanagement, Immobilien) oder eine Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Justizfachangestelltenselbstständige, strukturierte, sorgfältige und termingerechte ArbeitsweiseGenauigkeit im Umgang mit ZahlenEinfühlungsvermögen und Sensibilität im Hinblick auf den Umgang mit dem betroffenen PersonenkreisFähigkeit, in emotional belastenden Arbeitssituationen souverän zu handelnBelastbarkeit und soziale Kompetenzausgeprägte Kommunikationsfähigkeitgute Konflikt- und TeamfähigkeitVerantwortungsbereitschaft, Eigeninitiative und FlexibilitätBereitschaft zur Fortbildung zum Aufbau und Vertiefung von Verwaltungskenntnissensicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Programmen und die Bereitschaft, sich in die vorhandenen Fachprogramme einzuarbeitenwünschenswert sind eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie ein Führerschein der Klasse BDie Gemeinde Stockelsdorf bietet Ihneneine angemessene Vergütung sowie weitere Vorzüge nach den derzeit gültigen tarifrechtlichen Vorschriften - bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD-Veine flexible Arbeitszeit zur optimalen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeitenvielseitige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagementsweitreichende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiteneinen modern ausgestatteten, ergonomischen ArbeitsplatzDie Gemeinde Stockelsdorf bietet ihren Beschäftigten bezuschusste Angebote zur Mitarbeitendengewinnung/-bindung, wie z. B. Leasingangebote im Bereich E-Mobilität (Eurorad/Jobrad), Job-Ticket/Nah-SH-Ticket sowie unterschiedliche Angebote zur Gesundheitsförderung (Sportkurse/Firmen-Fitness) an.Die Gemeinde Stockelsdorf verfügt über einen Frauenförderplan und ist daher an der Bewerbung qualifizierter Frauen besonders interessiert. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bevorzugt berücksichtigt. Auch Schwerbehinderte und Behinderte mit einer Gleichstellung werden gebeten, sich zu bewerben.Menschen mit Migrationserfahrung werden ausdrücklich aufgefordert, sich ebenfalls zu bewerben.Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen* und unter der Angabe der Bewerbungsnummer: 05/2025 – Tz Ordnungsamt ist bisspätestens zum 28. Februar 2025zu richten an dieGemeinde Stockelsdorf – Die Bürgermeisterin - Hauptamt -, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf. E-Mail:Bei einer Übersendung als E-Mail-Anhang verwenden Sie bitte ausschließlich pdf.-Dateiformate!Die Vorstellungsgespräche sind für den 25. März 2025 vorgesehen. Wir bitten Sie diesen Termin für Ihre eigene Planung vorzumerken und entsprechend einzuplanen.Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt. Die Ihnen im Bewerbungsverfahren entstehenden Kosten für z. B. Kopien, Porto oder Fahrtkosten, können leider nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen.