Beim Landkreis Hameln-Pyrmont sind zum ..4 bzw. ..5 mehrere Stellen
für das Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/-pädagogin (B.A.) zu besetzen.
Die Aufgaben der Teams
Amt für Jugend & Inklusion
Inklusion/Teilhabeplanung:
1. Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Menschen mit Behinderung
2. Durchführung von Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren nach dem SGB IX
3. Vermittlung bedarfsgerechter Unterstützung
4. Einstufung in die Leistungsberechtigtengruppen nach dem HMB-W / HMB-T Verfahren bzw. nach dem Schlichthorster-Modell
5. Zusammenarbeit mit Leistungserbringern und Netzwerkarbeit
6. EDV-gestützte Dokumentation (OPEN/ProSoz)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau König, Tel. / -5; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Allgemeiner Sozialer Dienst:
7. Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 8a, - SGB VIII)
8. Beratungstätigkeit bzgl. der Voraussetzungen und dem Leistungsspektrum der
Eingliederungshilfe (SGB IX bzw. §a SGB VIII)
9. Bedarfsermittlung und Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
10. Beratung in Erziehungsfragen, Beratung von Müttern, Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern
11. Einleitung Betreuung, Überprüfung und Steuerung der laufenden Hilfen im Rahmen der Hilfe-/Gesamt- bzw. Teilhabeplanung (SGB IX und SGB VIII)
12. enge Kooperation mit Fachärztinnen und -ärzten, Fachkliniken und beteiligten Leistungserbringenden
13. Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
14. Kooperation mit dem Team Besondere Soziale Dienste (BSD) in Fällen mit kombinierter Hilfegewährung
15. Teilnahme an Arbeitskreisen und Mitarbeit in Gremien
16. EDV-gestützte Dokumentation (OPEN/ProSoz bzw. OpenWebFM)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau von Blanckenburg, Tel. / -9; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Gesundheitsamt
Betreuungsstelle:
17. Unterstützung des Betreuungsgerichtes bei der Sachverhaltsermittlung
gem. § Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
18. Erstellung von Sozialberichten gem. § BtOG
19. Anregung von Betreuungen gem. § 9 BtOG
20. Beratung und Unterstützung von Betreuer/-innen, Bevollmächtigten,
Betreuten sowie beteiligten Institutionen gem. § 5 BtOG
21. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vollmachten gem. § 5 BtOG
22. Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen gem. § 7 BtOG
23. Mitwirkung bei gerichtlichen Anhörungen
24. Vorführung von Betreuten zur fachärztlichen Untersuchung oder
gerichtlichen Anhörung
25. Führung von Betreuungen als Behördenbetreuer/-in gem. § 8 BGB
26. Vermittlung in weiterführende Hilfen
27. Umsetzung der neuen Aufgaben und Anforderungen des Betreuungsorganisationsgesetzes
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Heinke, Tel. / -0; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Sozialpsychiatrischer Dienst:
28. Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten Menschen und
29. deren Vermittlung in adäquate Unterstützungsangebote des Regelsystems
30. Beratung von Angehörigen und des sozialen Umfeldes
31. Krisenintervention in akuten seelischen Notsituationen
32. Hausbesuche
33. Mitwirkung bei Schutzmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen
34. und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) und dem Betreuungsgesetz
35. Mitwirkung bei der Netzwerkarbeit im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Verbundes
36. EDV-gestützte Dokumentation (MikroPro)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Stumme, Tel. / -9; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Amt für Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Integration und Bildung
37. Beratung und Begleitung von Geflüchteten im Landkreis
38. Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen IntegrationsbegleiterInnen
39. Überstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Integrationsprojekten
40. Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Bildungsregion
41. Bestandanalysen
42. Unterstützung bei Arbeitsgruppen, Netzwerktreffen, Veranstaltungen und Tagungen
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Schauf, Tel. / -0; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Sozialpädagogik an Schulen (SopS):
43. Erstellung und Durchführung präventiver Gruppenangebote zur Gesundheitsförderung, Soziale Kompetenztrainings bzw. passgenaue Angebote für Schulklassen - entsprechend des jeweils gültigen Angebotskataloges (Kurzkonzepte zu den jeweiligen Projektthemen für alle Schulformen)
44. Unterstützung von Schulen in der Entwicklung und Umsetzung von Handlungsansätzen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der durchgeführten Gruppenangebote
45. Beratung und Hilfestellung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften als Schnittstelle zu anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten
46. Durchführung halbjährlicher Wirksamkeitserhebungen
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Weith, Tel. / -3; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Im Rahmen Ihres Anerkennungsjahres werden Sie umfassend in die Arbeitsabläufe integriert und erhalten zusätzlich einen Überblick über das breite soziale Netzwerk von Einrichtungen und Diensten im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Voraussetzungen:
Die Stellen für das Berufsanerkennungsjahr richten sich an Absolventinnen und Absolventen des Studienganges »Soziale Arbeit«. Der Besitz des Führerscheins der Klasse B wird erwartet.
Unser Angebot:
Die Bedingungen des Praktikumsverhältnisses richten sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD). Das Berufspraktikum kann auch im Rahmen einer Teilzeittätigkeit abgeleistet werden.
Durch den hohen Fachkräftebedarf in der Kreisverwaltung konnten in der Vergangenheit häufig Angebote zu einer Weiterbeschäftigung unterbreitet werden.