Grundausbildung zur Sozialassistenz Die Ausbildung zur Sozialassistenz befähigt dich zur unterstützenden Tätigkeit in sozialen Einrichtungen. Sie ist Grundlage für eine anschließende Ausbildung zum/zur Erzieherin oder Heilerziehungspflegerin. Voraussetzungen Mittlere Reife Außerdem: Ein Lebenslauf, Die Nachweise über den entsprechenden Abschluss (Zeugnis der Mittleren Reife oder gleichwertiger Abschluss) in amtlich beglaubigter Kopie, Das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 desJugendarbeitsschutzgesetzes (Formblatt bei uns erhältlich) im Falle der Minderjährigkeit. Im Falle der Volljährigkeit muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass der/die Schülerin für die Ausbildung geeignet ist. Ein erweitertes Führungszeugnis (Formblatt wird nach Unterzeichnung übergeben), Eine Erklärung darüber, dass keine Ablehnungsgründe für die Durchführung der Ausbildung vorliegen (bereits durchgeführte, aber endgültig nicht bestandene Ausbildung der vorliegenden Art), Nachweis einer(aktuellen) Masernimpfung. Das logopädische Gutachten machen wir nach Ausbildungsbeginn alle zusammen Dauer 2 Jahre (bzw. 1 Jahr mit Abitur, schulischer Teil der Fachhochschulreife oder abgeschlossener Berufsausbildung) Inhalte Die Ausbildung gliedert sich in Schul- und Praxisphasen. Der theoretische Unterricht in der Schule setzt sich zusammen aus fachübergreifendem Unterricht und fachrichtungsbezogenem Unterricht. Unsere kostenpflichtige Ausbildung (198 €) ist Bafög-anerkannt. Weitere Infos: www.kolleg-rostock.de