In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im zentralen Geschäftsbereich 4 in Hannover im Dezernat 41 „Planfeststellung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz / Dienstposten
Sachbearbeitung Planfeststellung FStrG, EnWG, AEG (w/m/d)
– –
Entgeltgruppe E 12 TV-L / A 12 NBesO
unbefristet zu besetzen.
Was Sie erwartet:
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
1. Projektbegleitung und Prüfung von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen und Entwurfsunterlagen für verschiedene Maßnahmen, insbesondere Bedarfsplanmaßnahmen FStrG, Höchstspannungsleitungen und Schienenvorhaben,
2. Bearbeitung der Bereiche „Umweltverträglichkeitsprüfung“ sowie „landschaftspflegerischer Fachbeiträge“,
3. eigenständige Prüfung der Scopingunterlage,
4. Bearbeitung von Fragen des Artenschutzes, der FFH-Verträglichkeit sowie des Wasserhaushalts in Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen,
5. selbstständige Durchführung von UVP-Prüfungen und UVP-Vorprüfungen.
Ihre fachliche Qualifikation:
6. Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Landespflege, verfügen,
7. Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über ein abgeschlossenes Studium (Diplom FH / Bachelor) aus den Bereichen Umweltplanung, Landespflege, Naturschutz und Landschaftsplanung, Landschafts- und Freiraumentwicklung, Landschaftsarchitektur oder vergleichbar verfügen,
8. Kenntnisse und Erfahrung bei der Prüfung von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen von Bedarfsplanmaßnahmen nach dem FStrG, von Energieleitungen und von Schienenvorhaben sind wünschenswert.
Ihre persönliche Qualifikation:
9. Verantwortungsbewusstsein,
10. Selbstständigkeit und Eigeninitiative,
11. Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Was wir Ihnen bieten:
12. Beschäftigungsumfang in Vollzeit,
13. attraktiver Arbeitsplatz / Dienstposten mit der Möglichkeit der persönlichen Entwicklung,
14. Entgeltgruppe E 12 TV-L (Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich. Berufsanfänger können zunächst nur mit einer Vergütung der Entgeltgruppe 11 TV-L rechnen.),
15. Besoldungsgruppe A 12 NBesO (Planstelle ist vorhanden.),
16. flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
17. die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
18. eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
19. eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
20. 30 Tage jährlich Erholungsurlaub,
21. Möglichkeiten der Telearbeit sowie des mobilen Arbeitens.