Verstärken Sie unser Team in der Bildungsstätte am Standort Schwäbisch Hall!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Ausbilder (m/w/d) im Bereich Hauswirtschaft in Vollzeit (40 Std./Wo., Teilzeit möglich) unbefristet.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
1. Bei uns gestalten Sie die Aus- und Weiterbildung als Erlebnis, vermitteln fachspezifische Ausbildungsinhalte und geben Ihren Erfahrungsschatz und Ihre Expertise praxisorientiert weiter.
2. Sie übernehmen die Verantwortung für Lehrgänge und haben die Lernfortschritte - auch im Praktikum - im Blick.
3. Durch Ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen tragen Sie dazu bei, dass in Ihren Lehrgängen bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.
4. Zusätzlich unterstützen Sie uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse und ebenso bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).
Ihr Qualifikationsprofil
5. Sie verfügen über einen Abschluss als hauswirtschaftlicher Betriebsleiter oder einen Meisterabschluss im Bereich Hauswirtschaft oder über eine vergleichbare Qualifikation.
6. Eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) ist erforderlich. Soweit diese noch nicht vorliegt, kann sie nachgeholt werden (solange erfolgt eine Eingruppierung in Gruppe I, III. Abschnitt ADML).
7. Idealerweise bringen Sie bereits pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise in der Anleitung oder Ausbildung von Jugendlichen, mit.
8. Sie überzeugen durch Ihre Freude an der Wissensvermittlung und Ihre Intention, Menschen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
9. Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
10. Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch Ihr sicheres Auftreten, Ihr Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, durch Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie durch Ihre sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Ihre Teamfähigkeit aus.
11. In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
12. Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.