Bei der Stadtverwaltung Germersheim ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle
Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration (m/w/d)
zu besetzen.
Ihre zukünftigen Aufgaben:
Das Aufgabengebiet umfasst die Sicherstellung des laufenden IT-Betriebs in der Stadtverwaltung Germersheim mit den dazugehörigen Außenstellen.
* First-, Second Level User Support
* Third Level Support mit externen Partnern und Herstellern
* Server und Client Maintenance
* Betreuung von Serverinfrastrukturdiensten wie AD, DNS, DHCP und Group Policy
* Planen, Steuern, Realisieren von IT-Projekten
* Beratung und Schulung von Anwendern
* Technische Dokumentation
* Betreuung der schulischen IT-Infrastruktur
Unsere Erwartungen an Sie:
* abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration
* Berufserfahrung, idealerweise im IT-Bereich einer Kommunalverwaltung
* ein gutes technisches Verständnis im Hard- und Softwarebereich
* gute Kenntnisse in Aufbau, Betrieb und Pflege von Netzwerken nach den aktuellen sicherheits-relevanten Standards
* gute Kenntnisse in der Administration von gängigen Client-/Server-Systemen
* gute Kenntnisse im Einsatz von Virtualisierungstechnologien
lhre persönlichen Fähigkeiten:
* ausgeprägte Servicebereitschaft
* selbständiges und zuverlässiges Handeln mit hohem Verantwortungsbewusstsein
* strukturierte Arbeitsweise und ein hohes Maß an Lösungsorientierung
* Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
Wir bieten Ihnen:
* eine Vollzeitstelle
* eine Vergütung bis zu EG 9b, TVöD
* vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
* umfassende Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
* eine gute Verkehrsanbindung und kostenfreie Parkmöglichkeiten
* die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten
* die Möglichkeit zum Leasen eines Jobrades
* EAP Assist Gesundheitsmanagement
Kontakt
Allgemeine Rückfragen
Frau Carmen Gretschuskin
☏ 07274 / 960-213
Fachliche Rückfragen
Frau Katrin Kunz
☏ 07274 / 960-212
Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung wird bis spätestens 06.04.2025 über unser Bewerberportal erbeten.
Bei gleicher Eignung werden die Vorgaben des SGB lX beachtet.
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