Die Bezirksregierung Köln besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) (A8 LBesO/Entgeltgruppe 8 TV-L) an der Gemeinschaftsgrundschule Heliosschule in Köln Aufgabenschwerpunkte: Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Die Stellen sind im Bereich Verwaltung zu besetzen. Aufgaben im Bereich Verwaltung sind z. B.: · Stundenplanung - Mitarbeit · Vertretungsplanung - Mitarbeit · Klausurplanung - Mitarbeit · Statistiken - Mitarbeit · Zeugnisse - Notenübernahme, Druck · StuBo - Mitarbeit · ZP 10 - Download, Druck, Upload und Auswertung, Ergebnisse Anforderungsprofil: Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen: Fachlich: · Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 1.2 nichttechnischer Dienst · Verwaltungsfachangestellte · Angestelltenlehrgang I · Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation · Vergleichbare Ausbildungen/Qualifikationen Persönlich: · Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache · Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgabenbereiche einarbeiten zu können · Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen · Engagement und hohe Leistungsbereitschaft sowie Flexibilität · Gute Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit · Hohe Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit · Ausgeprägte Arbeitssorgfalt Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorzulegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab). Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht. Beschäftigungsverhältnis: Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 LBesO A erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.