Erzieher/in in der praxisintegrieten Ausbildung (PiA)
Das Berufsbild der Erzieher/innen /Fachkraft ist ein wichtiger Baustein der frühpädagogischen Erziehung. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben umfassen die Hauptaufgaben von Erzieher/innen in der Kindertageseinrichtung. Sie beobachten das Verhalten sowie den Entwicklungsstand von Kindern. Die Anwendung von pädagogischen Methoden ist dabei ein Hauptaugenmerk. Erzieher/innen stehen den Eltern informierend und beratend zur Seite und betreuen Kinder von 0 - 6 Jahren.
Näheres zu den städtischen Familienzentren finden Sie unter .kita-alsdorf
Wir bieten Ihnen:
* eine vielseitige Ausbildung mit hohen Übernahmechancen,
* einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsberuf,
* eine professionelle und kompetente Anleitung und Begleitung während der Ausbildung,
* fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche sowie Differenzierungsbereiche
* Fortbildungen
* ein offenes und motiviertes Team, dass Sie während Ihrer Ausbildung begleitet
* eine bunte Trägervielfalt mit sieben Kindertageseinrichtungen
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird wie folgt aufgeteilt:
1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule und 2 Tage Praxis in einem Familienzentrum
2. und 3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule und 3 Tage Praxis in einem Familienzentrum
Zusätzlich wird im zweiten Ausbildungsjahr ein insgesamt 8-wöchiges Praktikum absolviert.
Prüfung: Schriftliche Prüfung mit eventueller mündlicher Prüfung zum staatlich geprüften Erzieher/in mit anschließendem Kolloquium zum Erwerb des staatlich anerkannten Erziehers
Voraussetzungen:
* abgeschlossene Hochschulreife, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird oder
* Fachhochschulreife in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder
* Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule des Sozial- und Gesundheitswesens oder
* Fachhochschulreife (die nicht im Sozial- und Gesundheitswesen erworben wurde, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird) oder
* abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in o.ä.) von mind. zweijähriger Dauer oder
* abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer, wenn ein Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von 240 Std. in einer sozialpädagogischen Einrichtung erbracht wird oder
* eine mind. fünfjährige Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich
* Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
* eine Bescheinigung einer Schulung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und § 42 Infektionsschutzgesetzes
* Nachweis über Masernschutzimpfung