In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist (m/w/d) ermitteln Sie als spezialisierte IT-Fachkraft eigenständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität. Sie unterstützen mit Ihrem digitalen Know-how zudem Ihre Kollegen (m/w/d) in der Bayerischen Polizei in klassischen Kriminalitätsfällen, wie z.B. bei Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.
Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherung von Beweismitteln und die Auswertung digitaler Spuren. Im Rahmen der Kriminalprävention unterstützen Sie zudem die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit.
1. Abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium der Wirtschafts- oder technischen Informatik oder einem vergleichbaren Studienfach
2. Wünschenswert: einschlägige, mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Informations- oder Kommunikationstechnologie
3. Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
4. Guter Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
5. Gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst (Polizeidiensttauglichkeit)
6. Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht vollendet sein
7. Gute Kenntnisse im Umgang mit den klassischen Office-Produkten
8. Mindestens verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Deutsch
9. Gute Sprachkenntnisse in Englisch
10. Hohe Teamfähigkeit
11. Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
12. Gleitende Wochenarbeitszeit
13. Familienzeit für weibliche und männliche Bedienstete
14. Flexible Arbeitszeitmodelle
15. Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
16. Leistungsgerechtes Gehalt in Besoldungsgruppe A10
17. Diverse Gehaltszulagen, Beihilfe und Unfallfürsorge
18. Ein moderner und krisensicherer Arbeitsplatz in einem innovativen Team
19. Eine herausfordernde, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit, die durch einen hohen Grad an Selbständigkeit und Verantwortung gekennzeichnet ist
20. Über den Dienstsport hinaus ein attraktives Gesundheitsmanagement
Nachdem Sie erfolgreich unser Auswahlverfahren absolviert haben, erfolgt Ihre Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TV-L.
Für Ihre Tätigkeit als Informatik-Spezialist (m/w/d) im polizeilichen Vollzugsdienst absolvieren Sie zunächst eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. In dieser Zeit werden Ihnen die notwendigen praktischen wie theoretischen Kenntnisse vermittelt, um Ihre Rechte und Pflichten als Polizeivollzugsbeamter ausüben zu können. Die polizeifachliche Unterweisung startet zum 01.05.2025. Eine Einstellung vor diesem Termin ist bereits möglich.
Für die Verbeamtung von IT-Kriminalisten ist eine mindestens 3-jährige Beschäftigung vorgeschrieben. Wenn Sie ein Studium aus dem Bereich der Informatik bzw. mit einem größeren Anteil an Informatik haben, kann die Verbeamtung auch bereits nach einem Jahr erfolgen. Die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung wird angerechnet. Sie steigen dann direkt in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes (früher als "gehobener Dienst" bekannt) als Kriminaloberkommissar (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A10 ein.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung/ Umsetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe - bis maximal der Besoldungsgruppe A11. Der Dienstposten hat die Wertigkeit A9/11.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (gem. Art. 10-12 BaySÜG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
Vor dem Einstellungsgespräch wird die Zustimmung zu einer Zuverlässigkeitsprüfung (gem. Art. 60a PAG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nach Vollendung der polizeifachlichen Unterweisung teilzeitfähig; die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichen Belangen.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftrage am Bewerbungsverfahren beteiligt werden.
Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an folgende Personen:
21. für die Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.Opf an Herrn Uhlirsch (0961/401-2900)
22. für die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben in Regensburg an Herrn Deinzer (0941/506-1810)
Bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis wenden Sie sich bitte an Frau Haslbeck (0941/506-1622).