Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist Du bei uns richtig! Wir suchen dich als Landwirtschaftsoberinspektorin-Anwärterin / Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d) für das duale Studium „Landwirtschaft (B.Sc.)“ mit Praxisphasen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forst Altmark (Stendal oder Salzwedel), Anhalt (Dessau-Roßlau), Mitte (Halberstadt oder Wanzleben) oder Süd (Weißenfels) Was wir Dir bieten: eine Einstellung zum 1. Oktober 2025 in den 3,5-jährigen Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektorin-Anwärterin / Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d), vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, ein Studium im Studiengang „Landwirtschaft (B.Sc.)“ an der Hochschule Anhalt am Standort Bernburg, berufspraktische Studienzeiten vorrangig in einem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Altmark, Anhalt, Mitte oder Süd) und weiteren Behörden der Landwirtschaftsverwaltung in Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“ sowie der Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt monatliche Anwärterbezüge der Besoldungsgruppe A 10 gemäß § 51 Landesbesoldungsgesetz und Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen und eine Jahressonderzahlung Nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes kann eine Übernahme in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt, konkret im ausgewählten Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür im entsprechenden Haushaltsjahr gegeben sind. Für das duale Studium kannst du zugelassen werden, wenn du … die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllst, eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt besitzt (z. B. Fachhochschulreife, Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) besitzt oder bis zum 31. Juli 2025 erwirbst, über ein Sprachniveau mindestens Stufe C 1 verfügst, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren (einschließlich mehrstündigem Präsenz-Leistungstest und Assessment-Center) teilgenommen hast, nach dem Auswahlverfahren ein achtwöchiges Vorpraktikum (ab 1. August 2025) bei einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten und im Zentrum für Tierhaltung und Technik der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau am Standort Iden erfolgreich absolviert oder bereits eine Ausbildung mit landwirtschaftlichen Bezug abgeschlossen hast, bereit bist, berufspraktische Studienzeiten an wechselnden Dienstorten durchzuführen. Vor oder während des Studiums musst du eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B erwerben. Außerdem werden erwartet: Vorzugsweise hast du bereits den Aufgabenbereich Landwirtschaft, z. B. in einem (freiwilligen) Praktikum oder FÖJ oder in der Berufsausbildung o. Ä., kennengelernt und einen praktischen Einblick in den Berufszweig und die damit verbundenen Aufgaben erhalten, Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten, Du besitzt soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und Du besitzt die Flexibilität und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung kennenzulernen. Gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift sind wünschenswert. Du möchtest weitere Informationen zum Studiengang? Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) führt das duale Studium in Kooperation mit der Hochschule Anhalt durch, die den Studiengang Landwirtschaft (B.Sc.) vorstellt. Du brauchst Informationen über die möglichen Hochschulzugangsberechtigungen? Die Hochschule Anhalt hat die notwendigen Informationen zu den Studienvoraussetzungen (Studieren mit und ohne Abitur) zusammengestellt. Du belegst bereits ein Studium mit landwirtschaftlichen Bezug im 1. oder 2. Semester und möchtest gern mit uns dual weiter studieren? Deine an der Hochschule bestandenen Studienleistungen können im Umfang von bis zu zwölf Monaten angerechnet werden, wenn Studienabschnitte absolviert wurden, die inhaltlich den Anforderungen eines Abschnitts des Vorbereitungsdienstes entsprechen. Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bitte bis zum 13.03.2025 über unser Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1246172 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewirb Dich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhältst Du hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnimmst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Fülle dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und lade bitte folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder der letzten beiden Schulzeugnisse der Oberstufe inkl. des Leistungsnachweises des dritten Kurshalbjahres (12/1), Tabellarischer Lebenslauf, Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/innen (m/w/d) im Fall der Bewerbung von Minderjährigen, ggf. Kopie des Abschluss- oder des Zwischenzeugnisses der landwirtschaftlichen Berufsausbildung, ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses, Kopie des Führerscheins der Klasse B, soweit vorliegend, ggf. der Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Bitte teile in deiner Bewerbung mit, in welchem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Altmark, Anhalt, Mitte oder Süd) du dich bewerben möchtest. Du kannst dich auf mehrere Ämter bewerben (bitte Prioritäten angeben). Für weitere Informationen wende Dich bitte an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375). Das mehrstufige Auswahlverfahren für geladene Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) findet voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche 2025 statt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 – 01 E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. b) Die nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördliche Datenschutzbeauftragte Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 567 - 4261 E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Otto-von-Guericke-Str. 34a 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 81803 - 10 E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de 2. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verarbeitungszweck ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Funktionen des Bewerbermanagementsystems und Stellenportales Interamt zur Bewerberauswahl und Personalsuche. Interamt verfügt weiterhin über die Funktion zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen. 3. Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Das Bewerbermanagementsystem Interamt wird durch die DZV Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH betrieben. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Interamt entnehmen Sie bitte der Interamt-Datenschutzerklärung unter dem Link: Website Interamt ist ausschließlich für die technische Abwicklung verantwortlich. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wurde nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO mit Interamt geschlossen. Sie werden gebeten, Ihre Daten ausschließlich im Bewerbermanagementsystem von Interamt hochzuladen. Ihre Daten werden anschließend automatisiert verarbeitet und in der Bewerberdatenbank gespeichert. Über Interamt werden ausschließlich die Daten abgefragt, die für das Auswahlverfahren relevant sind. Bitte machen Sie darüber hinaus keine unnötigen Angaben. Die Informationen, die Sie uns übermitteln, müssen der Wahrheit entsprechen, dürfen keine Rechte Dritter, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verletzen. 4. Art der personenbezogenen Daten Es werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch verarbeitet: Personendaten (z. B. Geschlecht, Name, Vorname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Geburtsdatum), Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunk-/ Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Angaben zur Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung Führerscheinklassen Sprachkenntnisse Beruflicher Status Schulbildung Berufsausbildung Studium Berufserfahrung Qualifikationen Abfrage gem. § 10 SVG (Soldat*in auf Zeit) Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen, Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche, Datum der Bewerbung. 5. Kategorien personenbezogener Daten In dem in Interamt hinterlegtem Bewerbungsprofil können außerdem Anlagen hochgeladen werden, auf deren Inhalt und Zusammensetzung weder Interamt noch das MWL Einfluss haben. Diese Anlagen könnten potentiell besonders sensible Daten gemäß Art. 9 DS-GVO enthalten (z. B. Schwerbehindertenausweis). Insbesondere der Lebenslauf kann besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Religion, Schwerbehinderung, Migrationshintergrund) enthalten. Darüber hinaus können im Rahmen der individuellen Bewerbungsverfahren und in Abhängigkeit der zu besetzenden Stelle/n zusätzliche Angaben explizit gefordert werden. Neben den für das Verfahren geforderten Anlagen können freiwillig weitere Anlagen hochgeladen werden (dem Bewerber droht kein Rechtsnachteil bei Nichthochladen), insbesondere ein Lichtbild des Bewerbers. Darüber hinaus können weitere Anlagen hochgeladen werden, auf deren Inhalt weder Interamt noch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) Einfluss haben. Auch diese Anlagen können potentiell besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, werden vom MWL aber nicht explizit angefordert. 6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e), Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Zusätzliche rechtliche Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX und dem Haushaltsrecht. Informationen über eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Informationen über Angaben zur Schwerbehinderung/ Gleichstellung mit Angabe des Grades der Behinderung sind hier Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DS-GVO, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA sowie Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX. Sofern Sie uns Informationen übermitteln, die für die Personalauswahl irrelevant sind (z.B. religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen), speichern wir diese Informationen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO. Wir verarbeiten diese Daten jedoch nicht weiter und legen sie unserer Personalentscheidung nicht zugrunde. Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diese nicht berührt. 7. Empfänger/Empfängerin von Daten Empfänger der Daten – jeweils im erforderlichen Umfang – sind die Organisationseinheiten im MWL, die mit der Bearbeitung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens betraut sind. Dies sind neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen und dem/der zukünftigen Fachvorgesetzten der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, falls erforderlich die Geheimschutzbeauftragte und ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. 8. Dritterhebung Ihrer personenbezogenen Daten Bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes erstreckt sich die Dritterhebung auf die bei der bisherigen Dienststelle abgeforderte Personalakte, sofern Sie Ihr Einverständnis für die Abforderung erklärt haben. Soweit für das Verfahren erforderlich, werden personenbezogene Daten an Dritte im Rahmen der Einstellung drittübermittelt, die Angaben zur gesundheitlichen Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche, nach § 32 Bundeszentralregistergesetz eintragungspflichtige Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis) sowie erforderlichenfalls im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung dritterhobene personenbezogene Daten enthalten. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet. 9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung sechs Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Kommt ein Beschäftigungs-/ Beamtenverhältnis zwischen Ihnen und dem MWL zustande, nehmen wir Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang in die Personalakte auf. 10. Betroffenenrechte Sie haben unter der Voraussetzung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen personenbezogenen Daten sowie auf weitere Information wie Herkunft, Empfänger, Verarbeitungszwecke und Speicherdauer dieser personenbezogenen Daten. Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Dazu können Sie innerhalb der Bewerbungsfrist jederzeit über Interamt auf Ihre Daten zugreifen, um diese zu korrigieren, zu ergänzen oder zu löschen. Für Korrekturen, Ergänzungen oder die Rücknahme und Löschung Ihrer Bewerbung nach dem Ende der Bewerbungsfrist nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Personalreferat (Referat 12) des MWL auf. Sie haben unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem MWL bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Sie können gemäß Art. 21 DS-GVO jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DS-GVO erfolgt, widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, können Sie gemäß Art. 38 Abs. 4 DS-GVO die behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL zu Rate ziehen (Kontaktdaten unter Nr. 1 b)). Ebenfalls steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten unter Nr. 1 c)). 11. Weitere Hinweise zum Datenschutz Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss von dem Bewerbungsverfahren. Jetzt bewerben