Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit für unser Tiefbauamt, Abteilung Verwaltung und Bauhof eine*n Facharbeiter*in für die Beschilderung Ihre Vorteile: Sicherer Arbeitsplatz mit fester Bezahlung in EG 5 TVöD, 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Prämien, zusätzlich freie Tage mit Arbeitsentgelt Standortsicherheit in zentraler Lage, VGN-Firmenabo und Zuschuss zum ÖPNV Geregelte Arbeitszeiten und Arbeitszeitausgleich bei Mehrarbeit Sehr gut strukturierter Arbeitsplatz mit fester Aufgabenverteilung und hochwertiger Arbeitskleidung sowie Ausstattung Aufstiegsmöglichkeiten und steigendes Gehalt mit zunehmenden Dienstjahren Ihre Aufgaben: Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Durchführung von Wartungsarbeiten, auch für temporäre Ereignisse (z. B. Bergkirchweih) Beseitigung von Unfallschäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Absicherung von Baustellen sowie Errichtung von Absperrungen für den Hochwasserschutz Rufbereitschaft und Einsatz im Winterdienst Ihr Profil: Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als Straßenwärter*in, Gerüstbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in, Metallbauer*in – Metallgestaltung oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beilegen); von Vorteil ist ein Führerschein der Klasse BE, CE oder C1E Wünschenswert ist eine aufgabenbezogene Berufserfahrung Volle körperliche Belastbarkeit und Schwindelfreiheit (u. a. für Arbeiten auf Leitern bzw. Hubsteigern) sowie Sicherheit im Straßenverkehrsraum Selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit Bereitschaft zur Teilnahme am Winterdienst und Bereitschaft die Arbeit auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einzubringen Bewerbungsfrist: 09.12.2024 Wo: Kennziffer: *_000225 Weitere Infos: www.erlangen.de/karriere Kontakt: Herr Trautner, Tel. 09131 86-2087 Hier finden Sie ein Video! Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und setzen uns für Chancengleichheit ein. Grundsätzlich sind alle Stellen teilzeitfähig. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.