Bei der Bundesstadt Bonn
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
beim Amt für Umwelt und Stadtgrün
eine Stelle als
technische*r Mitarbeiter*in
für den Schutz vor Umgebungslärm und die Luftreinhaltung
- Entgeltgruppe 12 TVöD -
in der Unteren Umweltbehörde zu besetzen.
Im Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn arbeiten rund 400 Mitarbeitende unterschiedlichster Berufsgruppen für eine nachhaltige und zukunftsverträgliche Entwicklung und Sicherung der städtischen Natur, Umwelt und des kommunalen Verbraucherschutzes.
Die Abteilung der Unteren Umweltbehörde umfasst Pflichtaufgaben einer Sonderordnungsbehörde. Rund 25 Mitarbeitende wirken in vier Sachgebieten an den Themen Verwaltung, Boden und Wasser, Immissionsschutz sowie Abfall und betrieblicher Umweltschutz mit.
Der kommunale Umweltschutz unterliegt einer laufenden Weiterentwicklung aufgrund neuer Gesetzgebung und aktuellen Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimaschutz. Daher ist eine organisatorische Weiterentwicklung ständig erforderlich, um den anstehenden Anforderungen entsprechen zu können. Als Ballungsraumkommune kartiert die Bundesstadt Bonn gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und Bundes-Immissionsschutzgesetz turnusgemäß den Umgebungslärm für das Stadtgebiet und schreibt entsprechend die Lärmaktionsplanung fort. Außerdem ist die Untere Umweltbehörde Ansprechstelle der Bezirksregierung Köln für die Umsetzung Luftreinhalteplans für Bonn gemäß EG-Luftqualitätsrichtlinie und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Zu den Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle gehören insbesondere:
1. Vorbereitung und Durchführung von Vergaben für die Lärmkartierung und Fortschreibung der Lärmaktionsplanung sowie Schallberechnungen für Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm (RLS 19 / RLS 90)
2. fachliche Begleitung von beauftragten Fachbüros
3. fachliche Beratung und Prüfung von Schallgutachten, im Rahmen der Bauleitplanung
4. Definition von Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm in städtebaulichen Qualifizierungsverfahren
5. fachliche Ansprechperson für Dienststellen in der Verwaltung sowie die Bezirksregierung Köln im Themenfeld Luftreinhaltung gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie
6. Anfertigung von Fachstellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei Gesetzesanhörungen, Presseanfragen und gegenüber anderen Behörden
7. Vorbereitung und Unterstützung bei der politischen Beratung zu den eigenen Arbeiten
8. fachliche Beantwortung von Anfragen aus Politik und Stadtgesellschaft
9. regelmäßige Weiterbildung im Aufgabengebiet und Austausch mit anderen Kommunen sowie übergeordneten Behörden
Vorausgesetzt werden:
10. ein erfolgreich abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor)
11. Berufserfahrung im Bereich Lärmschutz
12. eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit (Deutschkenntnisse mindestens C1) sowie ein sicheres Auftreten auch vor größeren Personengruppen
13. Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Regelwerke, insbesondere der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetztes mit den entsprechenden Verordnungen (insb. 16. BImSchV, aber auch 24. + 34. BImSchV)
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
14. Erfahrung in der Leitung von Projekten und der Steuerung von Projektteams
15. Erfahrungen in einer öffentlichen Verwaltung
16. Kenntnisse der relevanten Richtlinien zur Berechnung und Bewertung von Verkehrslärm (wie die RLS 19 und 90, Schall-03, DIN 18005 + Beiblatt 1, Din 4109)
17. Kenntnisse der EU-Luftqualitätsrichtlinie sowie der 39. BImSchV
18. den sicheren Umgang mit den MS Office-Standardprogrammen sowie die Bereitschaft, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben
19. selbständiges, teamorientiertes Arbeiten und Organisationsgeschick
20. Bereitschaft zur Teilnahme an der 24-Stunden-Rufbereitschaft „Umweltalarm“
Wenn Sie sich mit Ihrer Expertise im Bereich Umweltvorsorge und -planung engagieren möchten, freuen wir uns über