Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Es handelt im direkten Auftrag des BMF und des BMWK.
Zur Unterstützung des Teams am Arbeitsort Chemnitz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Prüferin / Prüfer für den wirtschaftlichen Mitteleinsatz bei Gesellschaften mit Bundesbeteiligung - Mittelverwendungskontrolle (w/m/d) (Entgeltgruppe 11 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 11 BBesG, Kennung: EFVA1302, Stellen‐ID:
Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Kontrollen zur Einhaltung der nach Bewertung durch die Zuwendungsgeber an die Zuwendungsempfänger ergangenen Auflagen, einschließlich Berichterstattung über das Ergebnis der Nachkontrolle
Abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Dipl. [FH]/ Bachelor) in den Bereichen Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, öffentliche Verwaltung, Rechtswissenschaft oder vergleichbare Qualifikation
Aktuelle Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie im Fachbereich Mittelverwendungskontrolle (Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, Tarifrecht, betriebswirtschaftliche Grundlagen etc.) oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Gute Anwenderkenntnisse im Bereich der IT‐Standardanwendungen (Microsoft Office)
Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen (bundesweit) mehrmals im Jahr
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zum selbstständigen Führen von Dienstfahrzeugen
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
Betriebliche Altersversorgung
Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
30 Tage Urlaub
Dann bewerben Sie sich online bis zum 15. Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Wir freuen uns über die Bewerbung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen. Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.