Wer sind wir?
Die Klinik Service Betriebe GmbH ist eine Tochtergesellschaft der AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH, die eine Einrichtung der AGAPLESION gAG und der Bethanien-Diakonissen-Stiftung Frankfurt/Main ist.
Gehören auch Sie dazu als Gewerbliche Mitarbeiter:in (w/m/d) bzw. Sterilisationsassistent:in (w/m/d) in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Standort Hagen in Voll- oder Teilzeit, gerne auch als Quereinsteiger
Welche Aufgaben erwarten Sie?
1. Dekontamination von Medizinprodukten nach geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben
2. Kontrolle und Freigabe der Reinigungsautomaten (Steelco)
3. Bearbeitung der gereinigten Instrumente und Siebe inkl. Überprüfung der Instrumente auf Funktion und Zustand, Pflege der Instrumente sowie Zusammenstellung und Verpackung der OP-Siebe nach Packlisten
4. Bedienung des Rotomaten (Hänel) Bestückung und Bedienung der Sterilisatoren inkl. Kontrolle und Freigabe der sterilisierten ProdukteZusammenstellung von Sets und Einzelinstrumenten nach Stationen und Funktionsbereichen sowie für drei OP-BereicheKommissionierung
5. Bearbeitung und Reklamationen
6. Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften, technischen Regeln und Richtlinien
Was sollten Sie mitbringen?
7. Eigenverantwortliches Arbeiten
8. Eine gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
9. Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sehr hohe Zuverlässigkeit und eine zielorientierte Arbeitsweise
10. Bereitschaft, den Fachkundelehrgang I zu absolvieren, sofern diese Qualifikation nicht vorliegt
11. Bereitschaft zur Absolvierung von internen und externen Fortbildungen
12. Berufserfahrungen in der Zentralsterilisation sind wünschenswert, Quereinsteiger sind Herzlich Willkommen
13. Bereitschaft zum Schichtdienst und Wochenendarbeit
14. EDV-Kenntnisse
Beachten Sie bitte, dass – gemäß des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes – nach 1970 geborene Personen vor der Aufnahme der Tätigkeit in einem Krankenhaus mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Gemäß § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen in Krankenhäusern beschäftigte Personen ab dem 16. März 2022 entweder gegen COVID19 geimpft oder genesen sein.
Was bieten wir?
15. Ein vielseitiges Aufgabengebiet mit Freiraum für selbstständiges Arbeiten und Eigeninitiative
16. Eine gezielte Einarbeitung
17. Tariflohn
18. Möglichkeit zur vorherigen Hospitation
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Kerkhoff unter T (0 23 31) 2 01 - 25 94 gerne zur Verfügung.