Unser Angebot # 20.180_02 – Ihre Zukunfts-ChanceAssistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Gastroenterologie in fortgeschrittener WeiterbildungUnser Mandant ist ein Krankenhaus der gehobenen Regelversorgung im Münsterland. Die Klinik für Innere Medizin verfügt über etwa 100 Betten sowie eine moderne räumliche und apparative Ausstattung. Sie deckt das gesamte Spektrum der endoskopischen und sonografischen Verfahren ab. Aufgrund kontinuierlich steigender Fallzahlen suchen wir hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Assitenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Gastroenterologie.In der Position:Assistenzarzt (m/w/i) Innere Medizin / Gastroenterologie in fortgeschrittener Weiterbildung● Lernen Sie die Gastroenterologie in seiner gesamten Breite kennen● Erlangen Sie fundierte Kenntnisse in der Endoskopie, der Diagnostik und Therapie von Dünndar-und bösartigen Erkrankungen sowie von Gallenwegserkrankungen, insb. mittels ERCP und MRCP● Wirken Sie an dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Klinik für Innere Medizin mitSie verfügen über● Erste einschlägige Erfahrungen und befinden sich idealerweise bereits im 3. bzw. 4. Weiterbildungsjahr der Facharztausbildung Innere Medizin und Gastroenterologie● Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie ein hohes Maß an fachlichem EngagementUnser Mandant bietet Ihnen● Eine umfassende und qualifizierte Facharztausbildung im Rahmen eines strukturierten Weiterbildungsplanes und regelmäßigen Einsatzes in der Funktionsdiagnostik● Volle Weiterbildungsermächtigung für die Facharztausbildung Innere Medizin sowie für Innere Medizin und Gastroenterologie● Zeitliche und flexible Förderung interner und externer Fortbildungen● Entlastung von administrativen Tätigkeiten durch Kodierfachkräfte / CaseManager● Kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und motivierten Team● Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie Sicherstellung der Kinderbetreuung
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).