Unser Angebot # 20.222_01 – Ihre Zukunfts-Chance
Assistenzarzt (m/w/i) PsychosomatikDie Rehabilitationsklinik unseres Mandanten liegt inmitten einer idyllischen Landschaft in Hessen. Den hohen Anforderungen ihres überregionalen privaten Trägers entsprechend, verfügt sie über eine großzügige räumliche sowie moderne technische Ausstattung. Die knapp 300 Betten verteilen sich auf eine orthopädische und eine psychosomatische Abteilung.In der Position:Assistenzarzt (m/w/i) Psychosomatikbehandeln Sie, eingebunden in ein erfahrenes und interdisziplinäres Team, alle psychogenen und psychosomatischen Erkrankungen, u.a. berufliche und posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, somatoforme Störungen, insbesondere chronische Kopf- und Rückenschmerzen, Essstörungen sowie psychologische Folgestörungen bei orthopädischen Erkrankungen.FachkompetenzWir suchen Sie als Assistenzarzt (m/w/i) Psychosomatik mit Interesse sowohl an der Rehabilitation als auch an den damit einhergehenden administrativen Aufgaben. Idealerweise können Sie auf somatische Vorerfahrungen verweisen. Kenntnisse in trauma- und verhaltenstherapeutischen sowie tiefenpsychologischen Methoden sind wünschenswert.Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit steht der Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten. Unter der Maßgabe einer optimalen Wiederherstellung der Gesundheit sowie einer möglichst vollständigen Reintegration in den Alltag erarbeiten Sie individuelle Behandlungskonzepte. Über die Entlassung der Patienten hinaus kontrollieren und sichern Sie Ihre Therapieerfolge anhand festgelegter Nachsorgekonzepte. Die Klinik bietet dafür eine der Bedeutung der Position angemessenen Vergütung.
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).