An der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
der
Präsidentin / des Präsidenten (m/w/d)
(B 4 LBesG NRW oder W 3 LBesG NRW zuzüglich einer amtsangemessenen Funktionszulage)
zu besetzen.
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster ist als verwaltungs- und polizeiwissenschaftliche Universität eine auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule der Länder und des Bundes. Sie bietet zukünftigen Führungskräften der Polizei eine interdisziplinäre, berufsfeldbezogene und international orientierte Hochschulausbildung auf universitärem Niveau. Neben dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ bietet die DHPol einen berufsbegleitenden Masterstudiengang „Public Governance and Democratic Resilience“ an.
Das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG) weist der Hochschule zudem die Fortbildung der Führungskräfte der Polizeien, die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen der Polizei sowie die Forschung auf den polizeilichen Tätigkeitsfeldern zu. Die DHPol verfügt über das Promotionsrecht.
Die Präsidentin / der Präsident leitet die DHPol in eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen. Sie / er ist Dienstvorgesetzte/r der an der DHPol hauptamtlich Beschäftigten. Sie / er führt die Beschlüsse des Senats und des Kuratoriums der DHPol aus. Sie / er wird auf Vorschlag des Senats und mit Zustimmung des Kuratoriums von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und den Innenministerien und Senatsverwaltungen des Innern der Länder für die Dauer von fünf Jahren zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit ernannt oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis für fünf Jahre bestellt. Die Wiederernennung oder Wiederbestellung ist zulässig. Die Präsidentin / der Präsident leitet die DHPol in eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen. Sie / er ist Dienstvorgesetzte/r der an der DHPol hauptamtlich Beschäftigten. Sie / er führt die Beschlüsse des Senats und des Kuratoriums der DHPol aus. Sie / er wird auf Vorschlag des Senats und mit Zustimmung des Kuratoriums von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und den Innenministerien und Senatsverwaltungen des Innern der Länder für die Dauer von fünf Jahren zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit ernannt oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis für fünf Jahre bestellt. Die Wiederernennung oder Wiederbestellung ist zulässig. Gesucht wird eine integrative und kommunikationsstarke sowie durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die die Hochschule nach innen und außen überzeugend repräsentiert. Hierbei ist die Fortentwicklung der wissenschaftlichen Kompetenz und Vernetzung in der nationalen und internationalen Hochschullandschaft von Bedeutung. Ferner wird eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremien der hochschulischen Selbstverwaltung (Senat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Personalräten) sowie mit dem Kuratorium erwartet.
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine der angestrebten Besoldung entsprechende Qualifikation.
Zur Präsidentin / zum Präsidenten kann bestellt werden, wer
eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und
aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Verwaltung, Polizei, Wissenschaft, Wirtschaft oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie bzw. er den Aufgaben ihres bzw. seines Amtes gewachsen ist.
Für eine Ernennung als Präsidentin / Präsident in der Besoldungsgruppe W 3 LBesG NRW sind darüber hinaus die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen / Professoren (§ 19 DHPolG) zu erfüllen. Neben dem abgeschlossenen Hochschulstudium sind erforderlich:
pädagogische Eignung, die durch Erfahrung in einer vorausgegangenen Lehr- oder Ausbildungstätigkeit nachgewiesen oder bei Fehlen dieser Voraussetzung ausnahmsweise im Berufungsverfahren (hier: Auswahlverfahren) festgestellt wird,
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie entweder
zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, welche auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen werden, oder
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, erbracht wurden.
Für eine Ernennung als Präsidentin / Präsident in der Besoldungsgruppe B 4 LBesG NRW ist es erforderlich, dass Bewerberinnen und Bewerber Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Länder oder des Bundes sind (höherer Dienst) und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 innehaben. Darüber hinaus kann eine Bestellung als Präsidentin / Präsident als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter mit außertariflichem Entgelt in Höhe der Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe B 4 LBesG NRW erfolgen.
Erwartet werden:
mehrjährige Erfahrungen in der Leitung größerer Organisationseinheiten
durch mehrjährige Führungserfahrungen erworbene Personalführungskompetenz
neben der Beherrschung der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau die Beherrschung der englischen Sprache (mindestens Niveau B2)
Kooperationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
Integrationsfähigkeit und Fähigkeit zum Konfliktmanagement
Fähigkeit zur strategischen und konzeptionellen Planung
Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
Wünschenswert wären zudem:
Erfahrungen im Bereich von Forschung oder Lehre
Erfahrungen mit der Leitung von Veränderungsprozessen
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei ihren Beschäftigten ist der DHPol wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die DHPol bemüht sich außerdem um die Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Sinne des SGB IX. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.