Anforderungen
* Im Rahmen Ihrer ärztlichen Ausbildung können Sie das praktische Jahr gemäß § 3 ÄApprO in den Bereichen Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie, Angiologie), Chirurgie, Rehabilitations- und Sozialmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet erbringen.
* In diesem Ausbildungsabschnitt steht die Ausbildung am Patienten im Mittelpunkt. Sie sollen daher die während Ihres vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes führen Sie Ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durch.
* Zur Ausbildung gehört auch die Teilnahme an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmako-therapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen.
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Gehalt Aufwandsentschädigung
Adresse
Klinikum Karlsburg Verwaltungsleitung Greifswalder Str. 11 17495 Karlsburg