Make it happen
DU...
1. übernimmst Verantwortung für die Probenvorbereitung und Werkstoffprüfung nichtmetallischer Werkstoffe im Verbund der TWA (Technologie Werkstoff- und Verfahrensanalyse)
2. klärst eigenständig Aufträge, nimmst Proben, bereitest sie vor, führst Prüfungen durch und interpretierst Ergebnisse und erstellst Untersuchungsberichte
3. koordinierst und betreibst die eigene Werkstatt und die interne sowie externe Probenvorbereitung, einschließlich mechanischer Bearbeitungen mittels CNC-gesteuerter Verfahren wie Fräsen und Wasserstrahlschneiden
4. unterstützt das Netzwerk der TWA sowie Prozesspartner vor Ort und international mit Deinem Know-how
5. verfasst qualitäts- und sicherheitsrelevante Dokumente und arbeitest kontinuierlich an der Verbesserung und Weiterentwicklung der Abläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
6. planst und koordinierst im Rahmen von Innovationen und Investitionsvorhaben die Geräteinbetriebnahme unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
Be our forward thinker
DU...
7. hast eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (z.B. Industriemechanik, Feinwerkmechanik, Kfz-Mechanik, Mechatronik) sowie erweiterte Zusatzqualifikation als Techniker, Meister (all gender) und/oder umfassende Berufserfahrung
8. verfügst über fundierte Kenntnisse im Bereich mechanische Bearbeitung, CNC-Steuerung und Bedienung von Werkstattausstattung zur Erstellung von Hilfsmitteln und Probenpräparation
9. kennst Analysemethoden der Werkstoffprüfung, insbesondere mechanische Prüfungen an der Universalprüfmaschine
10. bist sicher im Umgang mit MS Office Anwendungen
11. zeigst ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit und Offenheit
12. hast Interesse an der Entwicklung und Qualifizierung nachhaltiger Werkstoffe
A home where people learn and thrive
13. Zukunftsorientierter Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
14. Attraktive Vergütung
15. Mobiles Arbeiten nach Absprache
16. Individuelle interne und externe Weiterbildungen
17. Flexible Arbeitszeitgestaltung mit Gleitzeitkontenregelung
18. Persönlichen Ansprechpartner