Dafür brauchen wir Sie
1. überwiegender Einsatz als Seevermessungstechnikerin / Seevermessungstechniker auf dem Peilschiff "Wedel“
Ihr Profil
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
2. Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker
3. Bereitschaft zur Fortbildung zur Seevermessungstechnikerin / zum Seevermessungstechniker
4. Gültige Seediensttauglichkeit
5. Gültige Basic Safety
6. Führerschein Klasse B (ehem. Klasse 3) und Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen
7. Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in Deutsch (B1)
Das wäre wünschenswert:
8. Bereitschaft zur gelegentlichen Übernahme von Bordwachen an Arbeitstagen, sowie Sonn- und Feiertagen
9. uneingeschränkte Bereitschaft zur Einarbeitung sowie zur Teilnahme an internen und externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Das bieten wir Ihnen
10. Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 TVöD bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
11. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 TVöD erfolgt, wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Zeiten der Berufserfahrung können in der Einstufung berücksichtigt werden. Externe Beamtinnen und Beamte sind leider aufgrund der fehlenden Planstelle nicht bewerbungsfähig.
12. Die Übernahme der Umzugskosten an den neuen Dienstort nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes ist möglich.
13. Vermögenswirksame Leistungen.
14. Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des Monatsentgeltes.
15. Erholungsurlaub 30 Tage.
16. Die Arbeitszeit beträgt für Tarifbeschäftigte 39 Stunden wöchentlich.
17. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee unterstützt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitmodelle für ortsunabhängiges Arbeiten.
18. Altersvorsorge: Zusatzversorgung analog einer Betriebsrente.
19. Zuschuss zum Job-/Deutschlandticket.
20. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Besondere Hinweise
Der Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.