Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiGSchwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dass Neuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechenAufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeits- und GesundheitsschutzesMitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung der GefährdungsbeurteilungenSchaffung einer rechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz