Informationen zum Job In dem Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen für Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) zu besetzen. Was erwartet Sie? Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Sie sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Die Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz zur selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen werden, waren früher zumeist den Richterinnen und Richtern vorbehalten. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit treffen Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger wesentliche Entscheidungen in Grundbuchsachen, nehmen fast alle Eintragungen im Handels- und Vereinsregister vor, erteilen familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen und werden ebenso im Nachlassverfahren zur Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen und Nachlasssicherungen tätig. Rechtsuchenden helfen sie, indem sie zum Beispiel ihr mündlich vorgetragenes Klagebegehren ordnen, auslegen und aufnehmen. In Zivil-, Familien- und Strafverfahren setzen sie die zu erstattenden Kosten einschließlich der Rechtsanwaltsvergütung fest. Sie bearbeiten Insolvenzsachen, führen Zwangsversteigerungen durch und sind im Bereich der Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen tätig. Und schließlich finden sie ein breites Betätigungsfeld im Rahmen der Justizverwaltung, d. h. in der Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft sowie in den Personalverwaltungen, den Bau-, Haushalts- und IT-Abteilungen. Kurz: Mit ihrem täglichen Einsatz vor Ort und ihrer zuverlässigen Arbeit stärken Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in besonderer Weise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren der Justiz und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden. Was Sie mitbringen: Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erwarten wir von Ihnen: fachliches Anforderungsprofil: abgeschlossener Vorbereitungsdienst und bestandene Rechtspflegerprüfung (§ 2 Abs. 1 Rechtspflegergesetz) in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland persönliches Anforderungsprofil: zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe noch nicht 42 Jahre alt (bei nachgewiesenen Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten ist auch ein höheres Alter möglich) oder als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) noch nicht 45 Jahre alt; Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn; von schwerbehinderten Menschen wird nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt die Bereitschaft in vielfältigen Aufgabengebieten bei Gericht und Staatsanwaltschaften selbständig tätig sein zu wollen und eigenständig Entscheidungen zu treffen Die Ausübung der Tätigkeit ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Wie erfolgt der Berufseinstieg? Die Einstellung erfolgt unmittelbar im Beamtenverhältnis auf Probe als Justizinspektorin / Justizinspektor (A 9 LBesO NRW). Abhängig von Ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung und unserer Stellenlage kann auch eine Einstellung in ihrem als Rechtspflegerin / Rechtspfleger seinerzeit ggfls. bereits erreichten höheren Amt der Laufbahngruppe 2.1 in Betracht kommen. Nach Ablauf einer Probezeit von mindestens 6 Monaten schließt sich bei vorliegender Bewährung die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit an. Welche Perspektiven haben Sie? Ihr Einsatz erfolgt an einem der der 77 Amtsgerichte oder der 10 Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Daneben ist auch ein Einsatz beim Oberlandesgericht Hamm selbst möglich. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollten sich kontinuierlich fort- und weiterbilden, um im dynamischen Rechtssystem immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Dafür veranstalten das Ministerium der Justiz, die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen sowie die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel und weitere Fort- und Weiterbildungseinrichtungen regelmäßig fachwissenschaftliche Seminare und Arbeitstagungen. Darüber hinaus bietet die nordrhein-westfälische Justiz Rechtspflegerinnen und Rechstpflegern vielseitige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel: Abordnungen an Ministerien des Bundes und des Landes, insbesondere an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Einsatz im Fortbildungsbereich der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen, als Dozentin / Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen oder als Dozentin / Dozent im Rahmen der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen / Justizwachtmeister, der Justizfachangestellten und des Gerichtsvollzieherdienstes, Tätigkeit in Prüfungsausschüssen, Tätigkeit als Lehrkraft in den die praktische Ausbildung begleitenden Unterrichten der angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie der Justizsekretärinnen und Justizsekretäre Prüferin / Prüfer in den Abschlussprüfungen der justizinternen Ausbildungsgänge Einsatz in deutschlandweiten und nordrhein-westfälischen Justiz IT-Projekten, Einsatz in IT-Verfahrenspflegestellen Einsatz in der internen Organisationsberatung der Justiz Tätigkeit als Bezirksrevisorin / Bezirksrevisor Einsatz im Bereich der Innenrevision Teilnahme am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und Übernahme von Leitungsfunktionen in der Justiz, beispielsweise als Geschäftsleiterin / Geschäftsleiter eines Gerichts Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besteht außerdem die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Sinah Berensmeier (Tel: 02381/272-4703; E-Mail: sinah.berensmeierolg-hamm.nrw.de ) gerne zur Verfügung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Bei Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bitten wir um Beifügung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sie sind neugierig geworden? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte entweder per Post an Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm z. Hd. Dezernat 2 Heßlerstraße 53 59065 Hamm oder elektronisch an verwaltung.dezernat2olg-hamm.nrw.de. Für die Bewerbung benötigen Sie: Bewerbungsanschreiben in deutscher Sprache, tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache, Prüfungszeugnisse und sonstige aussagekräftige Unterlagen. Wenn Sie bereits vor Ihrer Bewerbung im öffentlichen Dienst tätig waren bzw. aktuell tätig sind, bitte ich Sie - um das Verfahren zu beschleunigen - bereits im Rahmen Ihrer Bewerbung Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte zu erteilen. Gleichzeitig bitte ich um Angabe Ihrer letzten oder jetzigen Stammdienststelle nebst Postanschrift, so dass dort ggfls. die Personalakten angefordert werden können. Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.