Drinnen Regeln für draußen vermitteln? Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?
Sinnhaftigkeit, Weiterentwicklung, Fairness und Teamzugehörigkeit,
✓ Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
✓ So hast Du großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
✓ Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
✓ Fachoberschulreife („Mittlere Reife“, „Realschulabschluss“) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
✓ zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre (als Person mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 43 Jahre)
✓