Die Angebote und Leistungen der Hilfen zur Erziehung beziehen sich im Kern auf §§ 27ff SGB VIII; im speziellen Sozialpädagogische Familienhilfe (§29 SGB VIII) und Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII). Die ambulanten Hilfen sollen durch intensive Beratung, Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Die Aufgabenstellung der SPFH ist orientiert am Wohl des Kindes und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie.
Für die vielfältigen Aufgaben des sozialpädagogischen Angebotes und zur Vervollständigung unseres Teams sucht Bildungswerk BLITZ e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter mit einem Stundenumfang von ca. 25 bis 30 Wochenarbeitsstunden für die Gebiete Kahla, Orlamünde, Uhlstädt, Zeutsch
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