Abteilungsleitung (m/w/d) fuuml;r die Steuerabteilung Bei der Stadt Bad Harzburg ist in der Steuerabteilung zum nauml;chstmouml;glichen Termin die Stelle als Abteilungsleitung (m/w/d) fuuml;r die Steuerabteilung auf Dauer zu besetzen. Voraussetzung fuuml;r die Besetzung der Stelle ist eine durch Pruuml;fung erworbene Befauml;higung fuuml;r das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) der Fachrichtung allgemeine Dienste oder ein gleichwertiger Studienabschluss mit einem Bachelor bzw. Diplomgrad in den Bereichen Ouml;ffentliche Verwaltung, Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsouml;konomie, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Verwaltungsmanagement oder der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II. Nach Pruuml;fung der Voraussetzungen ist auch eine Einstellung im Beschauml;ftigungsverhauml;ltnis mit dem Ziel der Verbeamtung mouml;glich. Die durchschnittliche regelmauml;szlig;ige wouml;chentliche Arbeitszeit betrauml;gt im Beamtenverhauml;ltnis 40 Stunden und im Angestelltenverhauml;ltnis 39 Stunden. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Ihre Aufgaben im Wesentlichen Fach und Dienstaufsicht fuuml;r ein Team von derzeit 4 Mitarbeiterstellen zur Festsetzung der Realsteuern, Straszlig;enreinigungs und Niederschlagswassergebuuml;hren, Hunde, Spielgerauml;te und Zweitwohnungssteuer, von Gauml;ste und Tourismusbeitrag; die Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei den Festsetzungs, Zerlegungs und Bewertungsverfahren der Finanzauml;mter ndash; aktuell den Bewertungen im Rahmen der Grundsteuerreform; Erarbeitung der Steuer, Gebuuml;hren und Beitragssatzungen; Erarbeitung bzw. Pruuml;fung der Kalkulationen fuuml;r den Gauml;ste und Tourismusbeitrag; Prozessvertretung fuuml;r die Stadt Bad Harzburg vor dem Verwaltungsgericht und Amtsgericht; Fertigung von Schriftsauml;tzen an das Verwaltungsgericht und an das Oberverwaltungsgericht, ggf. Vorbereitung von Vergleichsangeboten; Bearbeitung von Antrauml;gen auf Erlass, Stundung, Aussetzung der Vollziehung in schwierigen Einzelfauml;llen und solchen von grundsauml;tzlicher Bedeutung; Entscheidung uuml;ber Niederschlagungen oder Wertberichtigungen nach dem einschlauml;gigen Abgaben und Haushaltsrecht sowie den internen Dienstanweisungen; Erstellung der notwendigen Ratsvorlagen als Grundlage fuuml;r die Gremienentscheidungen; Fallbearbeitung in besonders schwierigen Fauml;llen und solchen von grundsauml;tzlicher Bedeutung sowie entsprechende Verhandlungen mit Steuerpflichtigen, Finanzbehouml;rden und sonstigen Beteiligten; Mitarbeit in uuml;berouml;rtlichen Arbeitsgruppen; Treffen von Grundsatzentscheidungen, Analyse der Arbeitsablauml;ufe zur Sicherstellung einer vollstauml;ndigen und gleichmauml;szlig;igen Abgabenerhebung Unsere Anforde