Die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach ist Akademische Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin Mainz. Sie beteiligt sich somit aktiv an der Ausbildung der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ).
Wir bieten Plätze in den Wahlfächern Psychiatrie und Neurologie an. Darüber hinaus kooperieren wir in Andernach mit dem St. Nikolaus-Stiftshospital (Lehrkrankenhaus der Universität Bonn). Dort besteht die Möglichkeit, die Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin zu absolvieren.
Durch die klinische Ausbildung in den Abteilungen unserer Einrichtungen haben Sie als PJ-Studierende die Möglichkeit, die Breite des psychiatrischen bzw. neurologischen Fachs kennenzulernen. Das Lehrkonzept sieht neben der praktischen Tätigkeit auf den Stationen regelmäßige Theorie- und Fallseminare vor. Außerdem sind feste Zeiten für Seminare, Unterrichtsveranstaltungen in den Partnerkrankenhäusern sowie das Eigenstudium vorgesehen.
Wir integrieren unsere Studierenden im PJ voll in den Klinikbetrieb. Ganz wichtig ist uns dabei der Teamgedanke und eine praktische Ausbildung "am Patienten" auf der Grundlage von fundiertem theoretischen Wissen. Die Umsetzung erfolgt aktiv durch "Bedside Teaching".
Alle detaillierten Infos zum PJ in der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach finden Sie hier ( )
JETZT UM EINEN PJ-PLATZ BEWERBEN
Sie können sich nicht direkt bei uns für einen PJ-Platz bewerben. Es gibt eine zentrale Online-Anmeldung für das Praktische Jahr. Die Anmeldezeiträume für das PJ im Frühjahr sind Anfang bis Mitte Januar, für das PJ im Herbst Anfang bis Mitte Juni. Die genauen Anmeldetermine erfahren Sie in den PJ-Infoveranstaltungen Ihrer Uni, die jeweils kurz vor der Anmeldephase stattfinden.
Die Entscheidung über die Verteilung der Studierenden auf die verschiedenen Lehrkrankenhäuser und die Zuweisung der Ausbildungsplätze obliegt dem Prodekan für Studium und Lehre. Die Zuteilung der PJ-Plätze erfolgt computergesteuert.
Die Wünsche der Studierenden hinsichtlich Ausbildungsort und Wahlpflichtfach werden soweit wie möglich berücksichtigt. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Universität zum genauen Vorgehen.
Kliniken des Landeskrankenhauses bei PJ-Vergütung auf Platz 1
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Medizinstudierenden im Praktischen Jahr ein Gehalt zu zahlen. Darum gibt es deutschlandweit große Unterschiede bei der Aufwandsentschädigung.
Laut einer aktuellen Erhebung des Hartmannbundes "orientieren sich von den 768 Lehrkrankenhäusern in Deutschland, gerade mal 26 Häuser am aktuellen BaföG-Höchstsatz (Stand: Wintersemester 2020/2021) von 861 Euro. 147 Lehrkrankenhäuser zahlen gar keine Aufwandsentschädigung und 61 Kliniken richten sich nach dem alten BaföG-Höchstsatz von 597 Euro." (vgl. praktischerarzt.de)
Die Lehrkrankenhäuser des Landeskrankenhauses (AöR) belegen mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 934 EUR den ersten Platz des aktuellen Vergütungs-Rankings.
Ansprechpartner:
Dr. med. Lukas Vrba Funktionsoberarzt & PJ-Beauftragte
Tel.: 02632 407-15461 / l.vrba@rmf.landeskrankenhaus.de
Dr. med. Christian Bamberg, Stellvertretender Ärztlicher Direktor, Chefarzt Neurologie
Tel.: 02632 407-5577 / c.bamberg@rmf.landeskrankenhaus.de