Die NLM hat als unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts aufgrund der Bestimmungen des Medienstaatsvertrages, des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien sowie des Niedersächsischen Mediengesetzes ein breites Aufgabenspektrum. Dazu gehören unter anderem die Zulassung privater Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über deren Programme sowie die allgemeine Aufsicht über die in Niedersachsen ansässigen Anbieter von Telemedien (mit Ausnahme des Datenschutzes) und die Aufsicht über Medienplattformen. Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der NLM besteht auch in der Mitwirkung in den Gremien und Organen der Landesmedienanstalten.
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