* Aktive Reisendenbetreuung mit dem Schwerpunkt mobilitätseingeschränkte Reisende
* Ein-, Um- und Aussteigehilfen am Bahnsteig
* Auskunftserteilung zu Angeboten und Leistungsumfang
* Prüfung der Funktionstüchtigkeit der technischen Einrichtungen, die für den Mobilitätsservice erforderlich sind (z.B. Hublifte, Aufzüge)
* Meldungen von Funktionsstörungen