Aufgaben und Pflichten
* Beratung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen
* Prüfung und Überwachung von EU-Richtlinien und Rechtsnormen
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Sie verantwortlich für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Sicherheitsanalysen. Sie arbeiten eng mit dem Betriebsarzt, BEM- und Sicherheitsbeauftragten zusammen.