Ihre Aufgaben
:
1. Schlachttier- und Fleischuntersuchung
2. Trichinenuntersuchung
3. Überwachung der Betriebshygiene und Beseitigung der Nebenprodukte
4. Überwachung des Tierschutzes und der Exportversendung von Fleisch
Wir erwarten:
5. abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
6. Approbation als Tierarzt (m/w/d)
7. eine Qualifikation als amtlicher Tierarzt (m/w/d) gemäß VO (EU) 2019/624 – falls diese Qualifikation nicht vorhanden ist, kann die erforderliche praktische Schulung im Rahmen von 100 Stunden während der Probezeit erfolgen
8. Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft auch für Dienste zu ungünstigen Zeiten
9. Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und ein hohes Verantwortungsbewusstsein
10. Deutschkenntnisse mit guter mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit
11. möglichst gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft sich in fachspezifischen Programmen einzuarbeiten
12. uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für diese amtlichen Tätigkeiten
13. Fahrerlaubnis der Klasse B und eigenes Fahrzeug
Wir bieten:
14. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und eine tarifgerechte Vergütung nach TV-Fleischuntersuchung
15. Fahrtkostenerstattung
16. jährliche Fort- und Weiterbildungsangebote
17. sichere arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
18. eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur Tätigkeit:
Dr. Silvia Strodl
Leiterin Verbraucherschutz, Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung
Tel.: 0931/8003-5506
s.strodl@lra-wue.bayern.de
Ihre Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen:
Lena Bergold
Personalentwicklung und Organisation
Tel.: 0931/8003-5141
l.bergold@lra-wue.bayern.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Online-Bewerbung senden Sie uns bitte 11.05.2025 über unser Bewerberportal (www.landkreis-wuerzburg.de/karriere) zu.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird jeder Bewerber und jede Bewerberin über das persönliche Ergebnis informiert. Die Bewerbungsunterlagen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht.