Ihre Aufgaben
Verkehrsrechtliche Anordnungen
* Prüfung des jährlichen Bauprogramms in Bezug auf verkehrslenkende Maßnahme
* Erarbeitung verkehrsrechtlicher Anordnungen
* Pflege des Baustelleninformationssystems
* Verkehrsrechtliche Stellungnahmen gegenüber Dritten
* Verkehrsrechtliche Bewertung von Vorhaben im Rahmen der Sondernutzung
Anhörungen zu Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerlasttransporte
* Überprüfung des Fahrtroutenverlaufes unter Berücksichtigung von Verkehrsraumeinschränkungen und örtlichen Gegebenheiten
* Beteiligung der Fachbereiche
* Abstimmung mit den Antragstellern und ggf. anderen Baulastträgern und Behörden
* Einarbeitung der Stellungnahmen und Festlegung der Auflagen
* ggfs. Erarbeitung von Alternativrouten
1. Ihr Profil
* Abschluss als Dipl. Verwaltungswirtin bzw. Dipl. Verwaltungswirt, Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung oder gleichwertiger Abschluss (z. B. Bachelor of Laws-Verwaltung und Recht, 1. Juristisches Staatsexamen, Verwaltungsbetriebswirtin bzw. Verwaltungsbetriebswirt) oder erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt
* einschlägige Berufserfahrung und allgemeine Verwaltungskenntnisse sind von Vorteil
* sicherer Umgang mit der Standardsoftware MS Office
* hohes Maß an Arbeitssorgfalt
* teamorientierter Arbeitsstil
* Verantwortungsbewusstsein
* gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* eine attraktive Altersabsicherung
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.