Das Landgericht Frankfurt am Main ist als Justizbehörde für Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht ab einem Wert des Streitgegenstandes von 5.000 Euro sowie für Strafprozesse ab einer voraussichtlichen Freiheitsstrafe von zwei Jahren zuständig. Außerdem fungiert es als Berufungsinstanz für die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Bad Homburg und Königstein.
Unser Haus verfügt über ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 78 im Bereich der Wachtmeisterei.
APCT1_DE