Unser Angebot # 20.202_05 – Ihre Zukunfts-Chance
Leitender Oberarzt (m/w/i) Röntgendiagnostik
mit mehrjähriger Berufserfahrung:Die Klinik unseres Mandanten in der Nähe von Essen steht für moderne Akutmedizin auf hohem Niveau in einem kompetenten, menschlich einfühlsamen Umfeld. Dazu leisten die fachübergreifende Zusammenarbeit der vier Hauptabteilungen, die enge Vernetzung mit niedergelassenen Ärzten und umfassende Investitionen in moderne Medizintechnik und Patientenkomfort einen wichtigen Beitrag.
In der Position:
Leitender Oberarzt (m/w/i) Röntgendiagnostikverwenden Sie die neue Geräteausstattung einer hochmodernen digitalen Röntgenabteilung. Sie umfasst u. a. einen Bucky-Tisch und eine Multifunktions-Durchleuchtungseinheit sowie ein 16-Zeilen CT; die Aufstellung eines MRT ist in Planung. Ein neues RIS/PACS System mit Spracherkennung steht zur Verfügung.
Fachkompetenz
Die Abteilung soll durch einen Oberarzt (m/w/i) selbstständig in leitender Funktion geführt werden. Sie sind für die gesamte Röntgendiagnostik zuständig und begleiten Ihre Patienten von der Befundung über alle Modalitäten bis hin zu den Interdisziplinären Fallkonferenzen mit den Kliniken im Hause.
Im Mittelpunkt
Ihrer Tätigkeit steht die Bereitschaft zur engen Kooperation auch mit den anderen Kliniken und Instituten. Erfahrungen im modernen Leistungs- und Krankenhausmanagement, Engagement und Organisationsfähigkeit sowie ein zielgerichteter Führungsstil sind dabei unerlässlich. Die geregelte Arbeitszeit wird ausschließlich mit sehr geringen Rufdiensten belastet. Ein motiviertes, erfahrenes Team erwartet Sie.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail berücksichtigen können. Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Wir freuen uns auf Sie!* O. g. Angaben sind freiwillig. Es gilt das AGG neueste Fassung.
-----------------------------------------------------------------------------------
Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).