Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden sorbischen Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen sind:
- durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt oder unbefristete Lehrerlaubnis zur Erteilung von Unterricht an Grundschulen bzw. Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,
- mehrjährige Lehrtätigkeit sowie
- eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen,
- sichere Beherrschung der sorbischen Sprache in Wort und Schrift.
Von Vorteil sind:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
- Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule,
- Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-ung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
2. tabellarischer Lebenslauf,
3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsicht-nahme in ihre Personalakte zu erteilen.