Informationen zum Job Im Finanzamt Beckum ist eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen Das Tätigkeitsfeld im Büroservice umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Poststelle Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der eingehenden Post (entsprechend der Zuständigkeiten) Zuordnung und Weiterleitung von Fax- und E-Mail-Schriftverkehr Bearbeitung der Ausgangspost Leerung des Hausbriefkastens Pförtnerdienst Empfang von Besuchern Erteilung von Auskünften Vordruckausgabe für Besucher Scannen Scannen der Eingangspost Vorbereiten und Scannen von nicht elektronisch eingereichten Steuererklärungen Überprüfen und Klassifizieren der gescannten Dateien Sonstiges Bei Bedarf Hausmeistertätigkeiten (z.B. Umzugsarbeiten, Gartenarbeit, Schneeräumen) Folgende Anforderungen werden an Sie gestellt: eine abgeschlossene Berufsausbildung Kommunikationsfähigkeit Soziale Kompetenzen Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit Motivation und Lernbereitschaft Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft Belastbarkeit Flexibilität Einfach PC-Kenntnisse Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Nach einer erfolgreichen Einarbeitungszeit und bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Weiterentwicklung möglich. Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Beckum Frau Maack (Tel. 02521/25-2841) und Frau Hellmig (Tel. 02521/25-2606) gerne zur Verfügung. Bei Interesse, bewerben Sie sich bitte bis zum 17.11.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID10053 3801 Bitte beachten Sie, dass ausschließlich über das Bewerberportal eingerichtete Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Beckum ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Beckum Paterweg 25 59269 Beckum Tel.: 02521/25-0 E-Mail: ServiceFA-5304.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Beckum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Beckum c/o Finanzamt Beckum Paterweg 25 59269 Beckum E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA304fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Beckum (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .