Verstärken Sie unser Team in der Bildungsstätte Schwäbisch Hall !
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Ausbilder (m/w/d) im Bereich Farbe in Teilzeit (20 Std./Wo.; Aufstockung bis 30 Std./Wo. möglich), befristet bis 31.12.2024 als Krankheitsvertretung.
Die Vergütung erfolgt gemäß Haustarifvertrag in Gruppe I (Pädagogische/r Mitarbeiter/in).
Ihre Aufgabenschwerpunkte
1. Sie gestalten die Aus- und Weiterbildung als Erlebnis, vermitteln fachspezifische Ausbildungsinhalte und geben Ihren Erfahrungsschatz und Ihre Expertise praxisorientiert weiter.
2. Sie übernehmen die Verantwortung für Lehrgänge und haben die Lernfortschritte im Blick.
3. Durch Ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen tragen Sie dazu bei, dass in Ihren Lehrgängen bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.
4. Sie unterstützen uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).
Ihr Qualifikationsprofil
5. Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Farbe in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder über eine vergleichbare Qualifikation.
6. Idealerweise bringen Sie bereits pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise in der Anleitung oder Ausbildung von Jugendlichen, mit.
7. Sie überzeugen durch Ihre Freude an der Wissensvermittlung und Ihre Intention, Menschen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
8. Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
9. Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit aus.
10. In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
11. Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.