Für das Comprehensive Cancer Center Augsburg - CCCA mit Aufgabenschwerpunkt NCT- und BZKF-Aktivitäten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (19,25h/ Woche), zunächst befristet für 2 Jahre (mit Option auf Verlängerung), einen Wissenschaftlichen Koordinator (m/w/d). Im Comprehensive Cancer Center Augsburg - CCCA - wird die Zusammenarbeit in der Krebsmedizin mit allen beteiligten Fachdisziplinen des Universitätsklinikums Augsburg organisiert und koordiniert. Als ein Comprehensive Cancer Center (CCC) ist es unsere Aufgabe die multidisziplinäre Patientenversorgung, die Aus- und Weiterbildung, die Forschung sowie die regionale Vernetzung in der Onkologie zu bündeln, um die beste Versorgung für Krebspatienten in Augsburg und der umgebenden Region zu ermöglichen. Enger Austausch sowie Zusammenarbeit mit Mitwirkenden und Schnittstellen zur Umsetzung der NCT-Forschungsaktivitäten (z.B. Initiierung von frühe-Phase-, IIT-Studien) am Standort Augsburg Mitwirkung bei Forschungsprojekten und eigenständige wissenschaftliche Ausarbeitungen im NCT-Kontext Durchführung selbstständiger Recherchen und Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Konzeptpapieren und Präsentationen im wissenschaftlichen Kontext Zentrale Ansprechperson am Standort Augsburg für NCT-Forschungsbelange Regelmäßige Berichterstattung, Analysen, Überwachung von Timelines insbesondere im wissenschaftlichen Kontext von NCT-Studien am Standort Augsburg Aktive Zusammenarbeit und Koordination innerhalb des NCT-Forschungsverbundes Bedarfsorientierte Einbindung in verschiedene Tätigkeitsfelder: Mitwirkung im operativen Auf- und Ausbau der NCT-Strukturen am Standort Augsburg; Unterstützung des/der NCT WERA Direktors/in am Standort Augsburg; Teilnahme und Mitgestaltung von Meetings sowie Gremiensitzungen. Vorzugsweise erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (mit Bezug zum Gesundheitssektor) oder Kenntnisse und Erfahrung für den gesuchten Aufgabenbereich Erfahrungen im Wissenschafts- und Projektmanagement sowie mit Abstimmungsprozessen innerhalb großer Organisationen und/oder Netzwerke Fachkenntnisse in medizinisch-klinischen Bereichen sind aufgrund der vielfältigen Programme im NCT von Vorteil Interesse an klinischer Forschung und Studienmanagement Analytisches, konzeptionelles und strategisches Denkvermögen Leistungsbereitschaft, Organisationsgeschick sowie proaktiver und selbständiger Arbeitsstil Hohes Maß an Eigeninitiative sowie zeitliche Flexibilität Gute Deutsch- und Englischkenntnisse mit souveräner Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift Eine kollegiale und wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und erfahrenen Team Vergütung nach Tarifvertrag TV-L je nach Qualifizierung und Berufserfahrung einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung) Strukturiertes Einarbeitungskonzept und eine angemessene Einarbeitungszeit Beratungs- und Informationsangebot im Familienbüro zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unterstützung in der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung durch individuelle Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in der eigenen Akademie Attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie Yoga-Kurse, Fitnessangebote und vieles mehr Mitarbeitervergünstigungen in diversen Unternehmen Frau Vincenza Leone Koordination CCCA 0821/400-168524 Bitte laden Sie Ihre Unterlagen bis zum 12.03.2025 hoch und schicken Sie die Bewerbung ab. Wir freuen uns auf Sie Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.