Begleitung, Beratung und Betreuung junger Menschen zwischen 15 und 21 Jahren im Rahmen der stationären Hilfen nach SGB VIII (§§ 34, 35a, 41) Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, schulischen und beruflichen Anforderungen Hilfestellung beim Kontakt mit der Herkunftsfamilie und Unterstützung bei psychischen Belastungen Mitwirkung an der Ausgestaltung der Hilfeziele und -pläne in Zusammenarbeit mit den jungen Menschen und Jugendämtern Kooperation mit Jugendämtern, Familiensystemen, Vormündern, Schulen, Ausbildungsstellen, Jobcentern, Migrationsdiensten und weiteren Akteur:innen Dokumentation der Hilfeverläufe gemeinsam mit den jungen Menschen Verwaltung der trägereigenen Wohnungen und treuhänderische Verwaltung der Konten der Jugendlichen