Aufgaben:
1. Lokomotiven im Güterverkehr bedienen und prüfen, Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an Lokomotiven durchführen, Fehlerursachen, z.B. an Antrieb, Laufwerk, Bremsen oder Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen, auffinden und melden, Betriebsmittel/-stoffe kontrollieren und ggf. ergänzen.
2. Zugfahrten durchführen, auch unter besonderen Bedingungen (z.B. Fahrten mit besonderem Auftrag oder mit Einschränkungen).
3. Bei Abweichungen vom Regelbetrieb bzw. Störungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z.B. Notrufe absetzen.
4. Besondere Regelungen beim Transport von außergewöhnlichen Gütern anwenden.
5. Sicherheits-, Funk- und Serviceeinrichtungen in Lokomotiven bedienen, Bahnübergangssicherungsanlagen bedienen.
6. Kunden im Güterverkehr als direkter Ansprechpartner vor Ort betreuen und bei der Abfertigung von Sendungen unterstützen, ggf. Reklamationen weiterleiten.
7. Rangierfahrten durchführen: Züge in Bahnhöfen oder Gleisanschlussanlagen rangieren, zusammenstellen oder auflösen; Funksteuerungsanlagen der Triebfahrzeuge bedienen, Verständigung über Rangierfahrten mit den Stellen des Infrastrukturbetreibers durchführen, Lokomotiven und Güterwagen auf Betriebssicherheit überprüfen.
8. Lokomotiven und Güterwagen auf Schäden und Mängel prüfen, insbesondere an Antrieb, Laufwerk, Untergestell, Zug- und Stoßeinrichtungen und Bremsen; Bremsproben durchführen; Lokomotiven und Güterwagen warten und pflegen.
9. Aufgaben des Notfallmanagements im Bedarfsfall ausüben, insbesondere Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln.
Voraussetzungen:
1. Erfüllung der Voraussetzungen und Anforderungen gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung.
2. Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst oder erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme zum Triebfahrzeugführer.
3. Besitz eines Eisenbahnfahrzeugführerscheins und der Zusatzbescheinigung Klasse A und B.
4. Gesundheitliche und psychologische Tauglichkeitsvoraussetzungen gemäß TfV.
5. Kenntnisse in Bezug auf Bestimmungen des Arbeitsschutzes, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitgesetze und zugehörige Betriebsvereinbarungen, Regelwerke gemäß Regelwerksübersicht und Betrieblich-technisches Regelwerk des Infrastrukturbetreibers der jeweils befahrenen Strecke.
6. Bereitschaft zu Wechseldienst, Wochenendarbeit, Reisetätigkeit.
Was wir bieten:
1. Abwechslungsreiche Tätigkeit.
2. Angenehmes Arbeitsklima.
3. Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer zukunftsträchtigen und innovativen Branche.
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