Ingenieur/-in Immissionsschutz (m/w/d) Wir suchen Sie für das Tiefbauamt / Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) der Landeshauptstadt Stuttgart. 2025 und unbefristet zu besetzen.
Die zentrale Klärschlammverbrennung beseitigt nachhaltig und umweltverträglich den anfallenden Klärschlamm aller Stuttgarter Klärwerke. Sie sind verantwortlich für die Online-Messungen im Bereich der Klärschlammverwertung gem. Sie tragen aktiv zur Einführung und Dokumentation eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei
Informations- und Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung des Betriebspersonals gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben
ein abgeschlossenes Studium im Bereich Umwelttechnik, Verfahrenstechnik oder Chemieingenieurwesen (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland erforderlich)
Grundkenntnisse im Bereich Verbrennungstechnik und Immissionsschutz, d.h. Kenntnisse über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der zugeordneten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft)
Deutschkenntnisse mit guter Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 EUR monatlich
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 12 TVöD.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
2024 an unser Online-Bewerbungsportal.
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl SES/0033/2024 an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart, Hohe Straße 25, 70176 Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.