Beratung und Hilfe
Ihr Arbeitsgebiet umfasst Beratung und Hilfe nach den §§ 8 und 8 a SGB VIII, Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII sowie Beratung der örtlichen Jugendämter.
Soziale Arbeit
* Beratung von Eltern und Begleitpersonen eines Kindes oder Jugendlichen
* Intervention bei Familienkrisen und bei häuslicher Gewalt vor Ort
* Kooperation mit den Jugendämtern, freien Trägern der Jugendhilfe, polizeilichen Dienststellen und anderen Institutionen
Weitere Aufgaben
* Kooperation mit Gerichten, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
* Kooperation mit Jugendämtern anderer Bundesländer und Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder
* Erfassen von Statistiken
* Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten
Voraussetzungen
Für Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Sozialdienstes.
Für Tarifbeschäftigte: Bachelor of Arts Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge, Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften, Bachelor of Arts Kindheitspädagogik, Bachelor of Arts Heilpädagogik, Bachelor of Arts Rehabilitationspädagogik, welche jeweils außerdem über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe im Feld der Hilfen zur Erziehung, im Kinderschutz oder der Beratung von Familien verfügen.