* Mehrere unbefristete Stellen im Jugendamt (z. B. Erstberatung, Ü16 und ASD)
* Entgelt nach Entgeltgruppe S14 TVöD
* Eine Tätigkeit, angegliedert an ein modernes Jugendamt mit einer aufgeschlossenen, engagierten Belegschaft
* Die Dreiteilung der Sozialen Dienste in Erstberatung, ASD und Krisendienst ermöglicht einen hohen fachlichen Standard und Austausch zwischen den Fachkräften: Zwei-Fachkräfte-Gebot bei Kindeswohlgefährdungen, Kriseninterventionen und die Überprüfung der Kindeswohlgefährdungen erfolgt durch den Bereich Krisendienst
* Betriebliche Zusatzversorgung (VBL), Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Firmenfitness, aktives Gesundheitsmanagement, mobiles Arbeiten (Homeoffice), moderne IT- und Büroausstattung, kostenlose Parkplätze, Fahrradleasing (Dienstrad)
im Bereich Erstberatung:
* Erstbewertung von Kindeswohlgefährdungen i. S. d. Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII und gem. dem Bundeskinderschutzgesetz sowie Weiterleitung der Mitteilung an den Krisendienst
* Fachkompetente und zielgerichtete Entgegennahme der pädagogischen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
* Fachlich fundierte Erstberatung und zielgerichtete Weitervermittlung von Beratungsanliegen an externe Fachstellen oder die Sozialdienste des Jugendamtes im Sinne einer Fallsteuerung
* Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Erstberatung bei Erziehungsberatungsbedarf
im Bereich Ü16:
* Hilfeplanung und Gewährleistung ihrer Umsetzung für Jugendliche ab 16 Jahren gem. §§ 27 ff. insb. § 34 sowie 35a SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
* Erarbeitung von Perspektiven zur Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung sowie ggf. Überleitung in andere Leistungssysteme
* Unterstützung von Jugendlichen und jungen Volljährigen im Rahmen der Verselbstständigung und Persönlichkeitsentwicklung
im Bereich ASD:
* Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8 a SGB VIII), einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtlicher Verfahren gem. § 1666 BGB in Zusammenarbeit mit dem Krisendienst des Jugendamtes
* Hilfeplanung und die Gewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII
Zusätzlich sind alle Mitarbeitenden zur Teilnahme an der jugendamtsinternen Rufbereitschaft verpflichtet (ca. 6 Dienste pro Jahr bei einer Vollzeittätigkeit).
* Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbar
* Berufserfahrung in der Jugendhilfe ist wünschenswert
* Rechtskenntnisse und fundierte pädagogische und jugendhilferechtliche Kompetenzen in den Bereichen des Familien-, Kinder- und Jugendhilferechts
* Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittagsstunden, zur Weiterbildung und zur Supervision
* Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zielstrebigkeit
* Übliche EDV-Kenntnisse (MS Office)
* Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft, den eigenen Pkw im Rahmen der Tätigkeit einzusetzen