Die Gemeinde Simonswald im Sudschwarzwald, rund 25 km nordostlich von Freiburg i. Brsg., ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit etwa 3.000 Einwohner:innen. Die Position der/des hauptamtlichen Burgermeisterin/Burgermeister (all) ist zum 1. Juni 2025 aufgrund des Endes der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit betragt 8 Jahre. Die Vergutung erfolgt gemas den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 30. Marz 2025 statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, ist diese fur Sonntag, 13. April 2025 terminiert. VORAUSSETZUNGEN FUR DIE WAHLBARKEIT Deutsche Staatsangehorigkeit gemas Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehorigkeit eines EU Mitgliedstaates (Unionsburger:in). Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor der Zulassung der Bewerbung. Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag. Uneingeschranktes Eintreten fur die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Nicht wahlbar sind Personen, die in 46 Abs. 2 sowie 28 Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung fur Baden Wurttemberg (GemO) genannt sind. BEWERBUNGSPROZESS Eine Bewerbung kann vom 11. Januar bis 03. Marz 2025, 18:00 Uhr, eingereicht werden. Sie ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Burgermeisterwahl an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Simonswald, Talstrase 12, 79263 Simonswald, zu richten. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Wahlbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde (amtlicher Vordruck). Eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschlussgrund gemas 46 Abs. 2 GemO vorliegt (amtlicher Vordruck). Zehn Unterstutzungsunterschriften (einzeln auf amtlichen Formblattern) von zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigten Personen. Die Formblatter konnen kostenfrei unter Angabe von Name und Hauptwohnung beim Burgermeisteramt Simonswald angefordert werden. Fur Unionsburger:innen zusatzlich: Eidesstattliche Versicherung uber die Staatsangehorigkeit und Wahlbarkeit im Herkunftsmitgliedstaat (amtlicher Vordruck). In Zweifelsfallen kann eine Bescheinigung der zustandigen Behorde des Herkunftsmitgliedstaates verlangt werden. Vorlage eines gultigen Identitatsausweises oder Reisepasses und Angabe der letzten Adresse im Herkunftsstaat. Die genannten Unterlagen konnen bis spatestens zum Ende der Einreichungsfrist nachgereicht werden. Eine Bewerbung gilt automatisch auch fur die eventuelle Stichwahl. Eine Rucknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist ausgeschlossen ( 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). WEITERE INFORMATIONEN Den zugelassenen Bewerber:innen wird die Gelegenheit gegeben, sich Mitte Marz 2025 offentlich vorzustellen. Ort und Zeitpunkt werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bei Fragen kann der Gemeindewahlausschuss kontaktiert werden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Ihr Engagement fur die Zukunft unserer Gemeinde! simonswald.de