An einem der zukünftigen Departments ist die W2-Professur für Explorative Datenanalyse in den Holzwissenschaften unbefristet zu besetzen. Die Professur ist eingebettet in das Profil der forst- und holzwissenschaftlichen Kompetenz der Hochschule.
Was Sie erwarten
Mit der Professur schlagen Sie die Brücke zwischen zugänglichen Datensätzen, in ihrer ganzen Vielfalt und Variabilität aber auch mit besonderem Bezug zu an der HNEE generierten Daten, und den Big Data Strukturen der Hochschule und befördern so die Nutzung selbiger für nachhaltige Wertschöpfung in der Holzwirtschaft.
Beschreibung der Aufgaben
Durch das Data Mining ermöglichen Sie es, eine komplexe Realität abzubilden, aus der heraus z.B. spezifische und individualisierte Fragestellungen zum Rohstoff Holz in Struktur, Bearbeitung und Verwertung auch im Zusammenhang mit der Herkunft modelliert und beantwortet werden können. Sie unterstützen damit Struktur- und Materialverhaltensvorhersagen und anwendungsoptimierte Verfahren in den Holzwissenschaften.
Auf Basis von mathematisch-statistischen Grundlagen entwickeln Sie KI- und andere digitale Modelle zu Materialverhalten und Materialproduktion und ermöglichen dadurch Erkenntnisgewinn in Bereichen der Produktionstechnologie und der Materialkunde. Als ausgewiesene*r Wissenschaftler*in aus dem Fächerspektrum Mathematik /Statistik, Informatik, Machine Learning oder mit material-, insbesondere mit holzwissenschaftlichem Profil, das eine Vertrautheit mit den unterschiedlichen Methoden des maschinellen Lernens erkennen lässt, unterstützen Sie mit Ihrer Expertise das Center for Data Science der HNEE und befördern ein institutionenübergreifendes datenbankbezogenes Forschungsnetzwerk am Standort Waldcampus der HNEE.
Sie übernehmen Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache in Mathematik und Statistik ingenieurstypischer Disziplinen, sowie in Bereichen der mathematischen Ansätze im Rohstoffmanagement und in den KI-Anwendungen mit Schwerpunkten Maschinelles Lernen und Deep Learning.
Voraussetzungen
Formale Einstellungsvoraussetzungen sind laut § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und 4 Buchst. b und Satz 2:
Abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen, sowie pädagogische Eignung und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreijährigen beruflichen Praxis, von der mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen oder über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren der überwiegende Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Darüber hinaus wird die Identifikation mit dem Nachhaltigkeitsanspruch der Hochschule vorausgesetzt. Die Hochschule überarbeitet zurzeit ihre Binnenstruktur. Wir setzen daher die Bereitschaft voraus, an diesem ebenso reizvollen wie herausfordernden Vorhaben konstruktiv mitzuwirken.