Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Duales Studium zum Bachelor of Arts BWL / Immobilienwirtschaft (Kennung: BE-BA-Immo-2025, Stellen‑ID: 1222553)
Das praxisintegrierte duale Bachelorstudium BWL/Immobilienwirtschaft ermöglicht dabei einen qualifizierten und praxiserfahrenen Einstieg in die Immobilienbranche.
Das duale Studium bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beginnt am 1. Das Studium dauert drei Jahre und schließt mit dem international anerkannten Abschluss "Bachelor of Arts" ab. Die Studentinnen und Studenten werden während der Praxisphasen von erfahrenen, ausbildenden Fachkräften sowie von Mentorinnen und Mentoren unterstützt. Finanzierung und Investition
Bauinvestition, Baufinanzierung und Immobilienbesteuerung
Planung, Bau, Vermietung, Verkauf und Verwaltung von (Gewerbe‑)Immobilien
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit guten Ergebnissen in den Fächern Mathematik und Deutsch
Freundliches Auftreten und Gefallen an der Arbeit im Team
Gute Anwenderkenntnisse der IT‑Standardanwendungen (Microsoft Office)
Gute Übernahmechancen nach Abschluss des Studiums
Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des Bundes
Zuschuss für ein Jobticket im öffentlichen Nahverkehr, verkehrsgünstige Lage
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
Betriebliche Altersversorgung
Dann bewerben Sie sich online bis zum 15. Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Brandenburg unter der Telefonnummer +49 30 3181‑1107 oder per E‑Mail (bewerbung-berlin@bundesimmobilien.Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Asmuß unter der Telefonnummer +49 30 3181‑1205.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorrangig berücksichtigt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. Übersetzung eingereicht werden müssen. Sofern Sie im Ausland einen Bildungsabschluss erlangt haben fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen eine beglaubigte Übersetzung sowie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit oder eine des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).