* Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und sprachlichen Hintergrund im Bereich Inobhutnahme ab 12 Jahren (§ 42 und § 42a SGB VIII)
* Unterstützung junger Menschen in persönlichen Not- und Krisensituationen
* Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen
* Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc.
* Planung und Durchführung freizeitpädagogischer Angebote
* Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Dokumentation im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess
* Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen